Die Neuenburger Polizei hat am Donnerstagmorgen, zwei Tage nach den tragischen Ereignissen in Roches-de-Moron, Bilanz gezogen. Am frühen Dienstagmorgen hat in La Chaux-de-Fonds ein 50-jähriger Mann mit einem Küchenmesser bewaffnet seinen erwachsenen Sohn an der Hand verletzt, als er trotz der von der Polizei verhängten Distanzierungsmaßnahmen versuchte, sich seiner Frau zu nähern. Dann zwang er sie in sein Auto und stürzte sich dann mit ihr von der Spitze des Roches-de-Moron-Aussichtspunkts.
Schwer verletzt wurden der Verdächtige und sein Opfer am Dienstagnachmittag nach langem Eingreifen bei schwierigen Wetterbedingungen gerettet. Am Donnerstagmorgen befanden sich beide in einem stabilen Zustand und ihr Leben war nicht in Gefahr. Der Ehemann lag noch auf der Intensivstation. Beide wurden aufgrund ihres Gesundheitszustandes bisher nicht befragt. Der verletzte Sohn wurde mikrooperiert. Ich sollte Narben haben.
Ein vorläufiger Eingriff
Am Donnerstag der Vorwoche schritt die Polizei nach einer heftigen Auseinandersetzung im Haus der Familie ein. Dort wurde das Verbot der Annäherung an die Ehefrau formuliert. Sie hatte sich entschieden, sich zu distanzieren, indem sie mit ihrem ältesten Sohn, einem Erwachsenen, in Begleitung ihres jüngsten Sohnes zusammenzog.
Dieser Fall wirft jedoch viele Fragen auf. Manche fragen sich, warum der Ehemann nach dem Eingreifen der Polizei am 10. Februar nicht präventiv festgenommen wurde. Generalstaatsanwalt Pierre Aubert erklärt:
Die Neuenburger Polizei greift zwischen 5 und 7 Mal pro Woche bei Streitereien zwischen Paaren ein. Diese Interessenabwägung wird jeweils durchgeführt, um die Gefährdungslage und mögliche Risiken abzuschätzen.
Die Spur des elektronischen Armbands.
Eine weitere aufgeworfene Frage: das Anbringen eines elektronischen Armbands am Verdächtigen. Es werden Stimmen laut, die sich einbilden, dass eine solche vorbeugende Maßnahme dieses Verbrechen hätte verhindern können. Für Pierre Aubert ist das nicht so einfach. Das schweizerische Recht schränkt diese Art von Intervention ein:
Seit 2011 wird über die Einführung eines elektronischen Armbands in der Schweiz nachgedacht. Ziel ist es, interkantonale Kooperationen aufzubauen, um eine kritische Grösse zu erreichen, die die Umsetzung einer solchen Massnahme erlaubt, unter Berücksichtigung der Grundrechte, aber auch der Kosten und des verfügbaren Personals. Ein Projekt ist im Gange, das 2024 realisiert werden soll. /jhi
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