Eine Umstellung auf das Vermutungsprinzip würde die Zahl der Organspender erhöhen und damit Leben retten. Alain Berset verteidigte am Dienstag eine Gesetzesrevision, die „keine Revolution, sondern ein kleiner Schritt“ sei.
Eine Organspende kann nicht nur den Gesundheitszustand eines Patienten verbessern. Aber auch und vor allem sein Leben retten, lancierte Gesundheitsminister Alain Berset auf einer Pressekonferenz.
In der Schweiz erhalten jährlich 450 Personen ein Organ, das einem Verstorbenen entnommen wurde. Im Vergleich zu Europa sei es niedrig, erinnerte er sich. Derzeit gilt die Regel der ausdrücklichen Zustimmung. Sehr oft, wenn Angehörige entscheiden müssen, weil der Verstorbene kein Testament gemacht hat, lehnen sie ab.
Mehr als 1.400 Menschen standen Ende 2021 auf der Warteliste, um ein Organ zu erhalten. Und die Wartezeit variiert je nach betroffenem Organ zwischen mehreren Monaten und mehreren Jahren.
Es ist keine Revolution
Um die Chancen dieser Patienten zu verbessern, hat das Parlament als indirekter Gegenvorschlag zu einer inzwischen bedingt zurückgezogenen Volksinitiative einer Revision des Transplantationsgesetzes zugestimmt. Führt das Prinzip der Zustimmungsvermutung ein. Wer nicht aktiv widerspricht, gilt automatisch als Spender.
Der Wechsel sei nicht so wichtig, es sei keine Revolution, sondern ein kleiner Schritt, versuchte er Alain Berset zu beruhigen. Denn der Bereich ist sehr empfindlich. „Wir sprechen über Todesfälle, schwierige Zeiten für Familien. »
Rolle der Angehörigen
Angehörige würden weiterhin aktiv konsultiert, erinnerte der Gesundheitsminister. In Ermangelung eines Dokuments, das den Willen des Verstorbenen beweist, können sie der Verbringung widersprechen, wenn sie den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen respektiert. Wenn dieser seinen Willen nicht geäußert hat und keine Angehörigen auffindbar sind, kann kein Organ entnommen werden.
Das Modell sei bereits in anderen Ländern wie Frankreich, Italien, Österreich und Spanien getestet worden, sagte Alain Berset. Organspender sind dort im Durchschnitt zahlreicher als in Ländern mit ausdrücklicher Zustimmung, wie der Schweiz, Deutschland und Irland.
wird ignoriert
Die Schweiz entscheidet am 15. Mai über diese ethisch heikle Frage. Für das Komitee, das ein Referendum initiiert hat, muss dieser Paradigmenwechsel dem Volk präsentiert werden. Die Überprüfung könnte das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Selbstbestimmung untergraben.
Rund sechs Millionen Menschen wären in der Schweiz potenziell betroffen, errechneten die Volksabstimmungen. Jeder muss ordnungsgemäß über die Auswirkungen seiner mutmaßlichen Zustimmung informiert werden. In ihren Augen ist das unmöglich. Die Organe könnten dann gegen den Willen ihres Besitzers entnommen werden.
„Undenkbar“, für den Gesundheitsminister. Die Tatsache, dass Familienmitglieder weiterhin konsultiert werden, wird diese Art von Fällen verhindern.
Bundesregister
Schließlich muss ein Bundesregister geschaffen werden. Jede Person, die dies wünscht, kann ihren Wunsch anmelden, als Organspender berücksichtigt zu werden oder nicht. Natürlich muss eine solche Registrierung die strengsten Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Schutz personenbezogener Daten erfüllen, präzisierte Alain Berset.
Der aktuell von der Stiftung Swisstransplant ausgegebene Spenderausweis bleibt aktiv. „Jede Willensäußerung des Verstorbenen, auch auf Papier, ist gültig“, so der Bundesrat. Es geht darum, Angehörigen bei der Entscheidung im Todesfall zu helfen.
Die Information der Bevölkerung werde dabei eine Schlüsselrolle spielen, räumte er ein. Kampagnen werden geplant.
/ATS
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