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Der Zugang zu medizinischem Cannabis wird ab dem 1. August erleichtert

by Eckhard Goudier

Ab dem 1. August können Ärzte Cannabis für medizinische Zwecke ohne Genehmigung verschreiben. Patienten erhalten so einen leichteren Zugang zu diesen Medikamenten. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Inkrafttreten der Revision des Arzneimittelgesetzes festgelegt.

Cannabis ist in der Schweiz seit 1951 verboten, egal ob es sich um Freizeit- oder medizinisches Cannabis handelt. Ärzte können jedoch ein Medikament auf Basis dieser Substanz verschreiben, wenn sie eine Ausnahmegenehmigung des Bundesamts für Gesundheit erhalten.

Jährlich werden fast 3.000 solcher Zulassungen für Patienten mit Krebs, neurologischen Erkrankungen oder Multipler Sklerose erteilt. Bei solchen Zahlen kann eigentlich nicht mehr von einer Ausnahmegenehmigung gesprochen werden. Das Verfahren ist außerdem langwierig und teuer. Manche Patienten müssen lange warten, bis sie Linderung bekommen. Deshalb haben Bundesrat und Parlament eine Gesetzesänderung beschlossen.

Verbot aufgehoben

Um den Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erleichtern, wird das bisherige Verbot im Betäubungsmittelgesetz aufgehoben. Die Entscheidung, solche Medikamente zu verschreiben, wird zwischen dem Arzt und dem Patienten getroffen. Freizeit-Cannabis bleibt weiterhin verboten.

Der Anbau, die Produktion und das Inverkehrbringen von Cannabis für medizinische Zwecke wird im Rahmen des Bewilligungs- und Kontrollsystems von Swissmedic möglich sein. Der kommerzielle Export von Cannabis für medizinische Zwecke wird ebenfalls erlaubt sein. Andererseits geht es nicht darum, eigene Pflanzen für den Eigenbedarf anzubauen.

Behandelnde Ärzte müssen Daten über die Behandlung und Anwendung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis übermitteln. Diese Daten werden es ermöglichen, die Entwicklung der Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke zu verfolgen und das Wissen über seine Wirksamkeit zu erweitern.

keine volle rückerstattung

Die Gesetzesreform ändert nichts an den Bedingungen der Erstattung der Behandlungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Diese werden nur in Ausnahmefällen erstattet.

Der Bundesrat hat geprüft, ob Massnahmen in diesem Bereich gerechtfertigt sind. Die verfügbaren Beweise für die Wirksamkeit und Angemessenheit von Medikamenten auf Cannabisbasis seien jedoch derzeit nicht ausreichend, um die allgemeine Behandlung zu unterstützen, hieß es.

/ATS

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