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Credit Suisse in bulgarischem Mafia-Fall verurteilt

by Rafael Simon

Lausanne (awp/ats) – Das Bundesstrafgericht hat am Montag im Geldwäschereiprozess in Bulgarien eine rechtskräftige Busse von 2 Millionen Schweizer Franken gegen die Credit Suisse verhängt. Ein Angeklagter erhält eine Bewährungsstrafe. Die anderen drei Angeklagten profitieren von der Begnadigung.

Die Bank wird wegen Verletzung der sozialen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Verbrechen der schweren Geldwäsche verurteilt. Der Strafgerichtshof wirft ihm vor, in der Zeit zwischen Juli 2007 und Dezember 2008 sowohl die Bankbeziehungen zur bulgarischen Mafia als auch die Anti-Geldwäsche-Vorschriften nicht überwacht zu haben. Die Ereignisse vor dem 27. Juni 2007 seien zeitlich verboten.

Die Mängel der Credit Suisse ermöglichten es der kriminellen Organisation, einen Teil der hinterlegten Gelder zu evakuieren. Das Strafgericht ordnete die Beschlagnahme von 12 Millionen Schweizer Franken an, die auf mit dieser Organisation verbundenen Konten hinterlegt waren. Zudem muss die Bank eine Ausgleichsforderung von 19 Millionen Schweizer Franken bezahlen, die den Beträgen entspricht, die sie aufgrund ihrer Konkurse nicht beschlagnahmen konnte.

Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor Bundesgericht angefochten werden. Auch die Credit Suisse hat in einer Stellungnahme ihre Absicht bekundet, Berufung einzulegen.

ats/jh

ats/jh

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