Home » Messerattacke in Lugano: Urteil am Montag erwartet

Messerattacke in Lugano: Urteil am Montag erwartet

by Rafael Simon

Das Bundesstrafgericht hat am Montag den Täter des Messerstechers von Lugano zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt. Die 29-jährige Tessinerin wurde des versuchten Mordes und der Verletzung des Gesetzes über Al-Qaida-Gruppen und den Islamischen Staat für schuldig befunden.

Neben der Freiheitsstrafe verhängte das Strafgericht eine Busse von 2000 Franken und ordnete eine Behandlung in einer geschlossenen Anstalt an. Die Richter verurteilten den Angeklagten auch wegen illegaler Prostitution.

Die junge Frau muss 11’000 Franken für die Beteiligung an den Anwaltskosten und 30’000 Franken als Entschädigung für immateriellen Schaden an das schwerstgeschädigte Opfer bezahlen. Im Übrigen wird letzterer aufgefordert, auf zivilrechtlichem Wege zu handeln.

Besonders abscheuliches Tor

Während der Verlesung des Urteils wies der Präsident darauf hin, dass die Angeklagte ihren Stolz darüber zum Ausdruck gebracht habe, einen Terroranschlag verübt zu haben. Er bedauerte nur, dass er seine Opfer nicht getötet hatte.

Der Magistrat erinnerte an „die völlige Skrupellosigkeit, das Motiv und den besonders hasserfüllten Zweck“. Es wäre ein Fehler, ihr Handeln auf den Ausdruck einer psychischen Erkrankung zu reduzieren. Allerdings wurde die von den Sachverständigen festgestellte Haftungsbeschränkung berücksichtigt. Auch Psychiater hatten von einem Rückfallrisiko berichtet. Diese Erwägungen veranlassten die Richter, eine Anstaltsbehandlung anzuordnen.

In einer unmittelbar nach der Urteilsverlesung kommunizierten Reaktion teilte die Staatsanwaltschaft des Bundes (MPC) mit, dass sie das Urteil zur Kenntnis genommen habe. Er entscheidet über das weitere Verfahren, sobald ihm die Gründe schriftlich vorliegen.

14 Jahre erforderlich

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie eine vorläufige therapeutische Maßnahme beantragt. Der Staatsanwalt stellte auch fest, dass der Angeklagte keine Reue gezeigt habe. Diese Frau hatte vor den Richtern sogar erklärt, dass sie bereit wäre, neu anzufangen, aber nicht in der Schweiz.

Die Verteidigung behauptete ihrerseits, der Angeklagte sei eigentlich nicht zum Islam konvertiert. Aus diesem Grund musste der Vorwurf des Verstoßes gegen das Gesetz zum Verbot von Al-Qaida- und IS-Gruppierungen fallen gelassen werden. Der Anwalt hatte sich für eine 8-jährige Haftstrafe ausgesprochen.

Der Angeklagte erschien vom 29. August bis 2. September 2022 vor dem Strafgericht in Bellinzona, weil er am 24. November 2020 zwei Frauen mit einem Brotmesser angegriffen und behauptet hatte, dem Islamischen Staat anzugehören. Außerdem wurde ihr vorgeworfen, sich zwischen 2017 und 2020 prostituiert zu haben, ohne sich den Behörden gemeldet zu haben.

Kurz vor dem Angriff hatte die junge Frau die Waffe aus der Haushaltswarenabteilung des Kaufhauses Manor in Lugano gestohlen. Dann griff er zwei zufällige Kunden an. Einer von ihnen wurde schwer am Hals verletzt.

Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor der Berufungskammer der Bundesstrafkammer angefochten werden. (Sache SK.2022.20)

/ATS

You may also like