Die Jurastaatsanwaltschaft wurde über möglicherweise kriminelle Korruptionsvorfälle und Stimmengewinnung im Rahmen der Gemeinderatswahlen vom 23. Oktober informiert. Am Freitag wurde ein dringendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet.
Seit Donnerstag habe es mehrere Anhörungen und Durchsuchungen gegeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. In diesem Stadium würden sie laut Aussage eher den Verdacht bestätigen. Derzeit wären mindestens sechs Gemeinden der Ajoie von den fraglichen Maßnahmen betroffen.
Tatsächlich hätte eine Person die Dienste eines Bekannten in Anspruch nehmen müssen, um die Wahlumschläge abzuholen und ihnen zuzustellen. Letztere erhielten für jeden zugestellten Umschlag eine finanzielle Entschädigung.
möglicherweise schwerwiegende Ereignisse
Teilweise wurden die gesammelten Umschläge noch verschlossen und der Hauptperson ausgehändigt, ohne den Stimmzettel zu unterschreiben. Einige Wähler hätten auch einen Geldbetrag erhalten, um ihren gesamten Stimmzettelumschlag zurückzugeben.
Der Sachverhalt, der noch untersucht wird, stellt Wahlkorruption im Sinne von Art. 281 StGB und Wahlgewinn im Sinne von Art. 282 bis StGB dar. Den Angeklagten drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geld- und Geldstrafe.
/ATS
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