Durchschnittliche Lesezeit: 2 Protokoll
Für ihn Bauarbeiter ab nächstem Jahr wird es eine geben allgemeine Lohnerhöhung von 150 Franken und eine Steigerung von 100 Franken Mindestlohn. Da drüben Schweizerische Gesellschaft der Unternehmer-Bauherren (SSIC) und die Gewerkschaften Unia und Syna haben sich diesbezüglich geeinigt.
Das neuer nationaler Rahmenvertrag (CNM), die gestern Abend während der Verhandlungen geschlossen wurde, tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und wird sein drei Jahre gültigheute von den beiden Sozialpartnern bekannt gegeben.
Die Einigung, die den Entscheidungsgremien der beiden Parteien noch nicht vorgelegt wurde, wurde in der neunten Verhandlungsrunde erzielt. Die Gewerkschaften – so eine Pressemitteilung – wollen am 10. Dezember darüber entscheiden, die Arbeitgeber am 13. Januar. Die aktuelle CNM für das Bauhauptgewerbe läuft am 31. Dezember aus.
Beide Parteien verhandeln seit mehreren Wochen mit zunehmend verhärteten Positionen. Seit Mitte Oktober werden an einzelnen Streiktagen An den Protesten beteiligten sich schweizweit rund 15’000 Bauarbeiter Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Die Gewerkschaften hielten die Forderungen der Arbeitgeber für „unverhältnismäßig“.insbesondere diejenigen, die sich auf die Verlängerung des Arbeitstages sowohl im Sommer als auch auf die Erhöhung des Wachpersonals im Winter beziehen.
Unternehmer hielten es für „unrealistisch“ die Anfragen voller Inflationsausgleich und 1% Gehaltserhöhung.
Während der Verhandlungen waren sie einverstanden mehrere Anpassungen bestehender Verträge. Neben diversen technischen Anpassungen sind die wesentlichen Punkte:
– L‘das Jahr zählen sie läuft nicht mehr vom 1. Januar bis 31. Dezember, sondern gilt nun gleichmäßig vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres.
– Unternehmen können ab dem Stichtag 30. April zwischen einer Schwankungsbreite von 0 bis plus 100 Stunden und einer Schwankungsbreite von minus 20 bis plus 80 Stunden wählen, um Überstunden entsprechend weniger zu bewältigen. Ausfallzeiten sollten auf das Folgejahr übertragbar sein.
– Ich bin möglich mindestens 5 Kompensationstage pro Jahr. In diesem Zusammenhang können Fachgremien unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten explizit restriktivere Regelungen auf regionaler Ebene festlegen. Die aktuellen regionalen Regelungen werden nicht in Frage gestellt.
– Die 2.112 Jahresarbeitsstunden und der Wochenarbeitstag bleiben erhalten. Bei Überstunden können die Stunden 49 und 50 auf den Stundensaldo übertragen werden, für diese Stunden wird der Zuschlag von 25 % weitergezahlt.
– Für Sie Unterbrechungen durch Hitze oder schlechtes Wetter es muss möglich sein, die Stunden durch Überstunden zu kompensieren.
– Erstattung für Kilometerstand Privatfahrzeug auf 0.70 Franken reduziert.
– Das Vaterschaftsurlaub 10 Tage würden zu 100% des Gehalts ohne Gehaltsverlust gefördert.
– Das bisherige Schiedsgericht wird abgeschafft und durch ordentliche Gerichte ersetzt. Beide Parteien verzichten jedoch auf Ansprüche in Bezug auf Reisezeiten oder die Pflicht zur Ruhehaltung.
– Offene Punkte wie Gesundheitsschutz oder Arbeitszeitgestaltung müssen über Verhandlungen hinaus in einer Arbeitsgruppe bearbeitet werden.
„Kann mit Boxhandschuhen nicht tippen. Speckfan. Entdecker. Möchtegern-Bierkenner. Preisgekrönter Alkoholspezialist. Webjunkie.“