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Einhaltung von Sanktionen wurde um fast 21 % reduziert

by Juliane Meier

In der Schweiz ist der Vollzug von Sanktionen im letzten Jahr um mehr als ein Viertel zurückgegangen. Der Rückgang von Personal, Inhaftierungen und Entlassungen steht unter anderem im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

Im Jahr 2020 seien in der Schweiz 10’945 Urteile und Massnahmen vollstreckt worden, gegenüber 13’810 im Vorjahr, teilte das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag in einer Medienmitteilung mit. Mehr als zwei Drittel waren in einer Justizvollzugsanstalt inhaftiert.

Weniger als ein Drittel entfiel auf gemeinnützige Arbeit und 3 % der Sanktionen wurden in Form von elektronischer Überwachung ausgeführt. 86% der Hinrichtungen betrafen Männer und 42% waren Schweizer Bürger.

Die durchschnittliche Zahl der Personen, die in einem Gefängnis Sanktionen verhängen, ist um 6 % zurückgegangen. Die vollständig in Form von gemeinnütziger Arbeit vollstreckten Urteile sind im Vergleich zu 2019 um 17 % zurückgegangen. Bei den Unterbringungen unter elektronischer Überwachung wurden im Jahr 2020 360 vollständig hingerichtet, verglichen mit 412 im Jahr 2019. Die Überwachung dauerte 99 Tage.

/ ATS

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