Drei Clubs und ein Nachbarschaftsladen in der Altstadt wurden wegen Nichteinhaltung der Regeln „geklemmt“ und gerieten in einer einzigen Nacht in Schwierigkeiten.
Es geschah am Donnerstagabend, als die örtliche Polizei im Einsatz war, um die Einhaltung der Anticovid-Vorschriften und den Schutz des zivilen Zusammenlebens zu überprüfen.
Die Überprüfungen begannen mit einigen Beschwerden von Nachbarn, die sich vor allem über einige Probleme im Zusammenhang mit respektlosem Verhalten bezüglich des Rechts auf Nachtruhe beklagten.
Die erste Inspektion wurde gegen 23:00 Uhr in Borgo del Gallo durchgeführt, wo die Agenten das Vorhandensein von musikalischer Live-Unterhaltung mit verstärkter Gitarre, Schlaginstrumenten und zwei Stimmen bei geöffneten Türen und auf der Straße geparkten Kunden mit der Absicht überprüften Getränke zu konsumieren.
In dem etwa 15 Quadratmeter großen Raum fanden außerhalb der durch die Anticovid-Gesetzgebung zulässigen Grenzen eine Versammlung von etwa 30 Personen statt. Der Besitzer wurde sofort mit einer Geldstrafe von 400 Euro angeklagt, weil er die Sicherheitsmaßnahmen der regionalen Protokolle nicht beachtet hatte; Zu der Geldstrafe kommt die Anwendung der Nebenstrafe: Schließung für 5 Tage. Darüber hinaus wird für die festgestellten Verstöße ein Bußgeld in Höhe von 1032 Euro verhängt.
Die zweite Inspektion kurz vor Mitternacht in einem Nachbarschaftsladen in der Via Garibaldi. Die Agenten überprüften und hinterfragten den Verkauf von alkoholischen Getränken in Glasflaschen an zahlreiche Kunden, die zum Teil auf der Straße stationiert waren. Das Gesetz verbietet den Verkauf von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen nach 22 Uhr und sieht eine Strafe von 300 Euro vor, mit einer Aussetzung der Aktivität für bis zu 3 Tage.
Die dritte Intervention betraf einen Ort unweit der Piazza della Pace, wo kurz nach Mitternacht: die Verwaltung von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen, die von zahlreichen Menschen konsumiert wurden, vor dem Eingang des Ortes und entlang der Straße mit Soundsystem geparkt wurden. Offene und laute Türen überprüft. Auch hier wurde das Ordnungsgeld in Höhe von 1032 Euro angefochten. Darüber hinaus wurde der Besitzer wegen Nichtvorzeigens der Fahrpläne mit einer Geldstrafe von 308 Euro bestraft.
Gegen ein Uhr nachmittags wurde die letzte Inspektion durchgeführt, in der Konservatoriumsstraße mit einer Kontrolle in einem Raum, in dem neben der Nicht-Sperrung der Aktivität in 24, Rückgabe des Raumes in dem Bereich, in dem die „akustischen Zonen“-Regelungen gelten. Die vorgesehene Strafe beträgt 300 Euro.
Darüber hinaus entging das Personal bei der Inspektion nicht der Verletzung der Aufsichtspflichten der öffentlichen Einrichtung, die für die Ausstellung der Berechtigungsbescheinigung erforderlich waren: Die Tür und die Innentür, die den Raum mit den Kellern der Eigentumswohnung verbinden, waren nicht versiegelt, effektiv. die Zugänglichkeit zum Kellerabteil ermöglicht.
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