Am 19. Januar hatte er einen Beitrag veröffentlicht, dessen Titel lautete: „Die sakrosankte schweizerische Neutralität passt nicht zu Kiew.“ Ich erklärte dann, dass die Schweiz durch das Verbot sowohl der direkten Ausfuhr von Waffen in Kriegsländer als auch deren Verbringung durch ein Drittland der Ukraine Munition und Waffen entzieht, die ihre Verbündeten der NATO zu liefern hätten.
Allerdings hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (CPS-N) gerade eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes bestätigt. Diese Kommission ging nicht so weit wie ihr nationales Pendant, das letzte Woche eine parlamentarische Initiative zur Genehmigung von Reexporten vorlegte, die aber von der Ständeratskommission mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt wurde.
Im Rahmen der Flexibilität des sicherheitspolitischen Ausschusses des Ständerats müssen Länder, die Schweizer Waffen kaufen, weiterhin eine Nicht-Wiederausfuhrerklärung unterzeichnen. Diese kann aber für Staaten, die „die Werte der Schweiz teilen und ein vergleichbares Exportkontrollsystem haben“, auf 5 Jahre begrenzt werden.
Innen eine am Freitag veröffentlichte PressemitteilungDie Kommission präzisiert, dass die CPS-N „mit 14 zu 11 Stimmen einen Antrag und eine parlamentarische Initiative der Kommission bezüglich der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial, des internationalen Verbots der Anwendung von Gewalt und speziell in dem Fall angenommen hat des russisch-ukrainischen Krieges.
In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Die Mehrheit des Ausschusses ist der Ansicht, dass die Schweiz ihren Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten sollte, was weitere Hilfe für die Ukraine erfordert. Er ist auch der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen das Recht auf Neutralität respektieren, da dies nicht der Fall sein wird erlauben die direkte Ausfuhr von Kriegsmaterial in Konfliktgebiete, jedoch nur die Nicht-Wiederausfuhrerklärungen der Länder, die schweizerisches Kriegsmaterial kaufen.
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