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Die Schweizer der Champagne haben kein Recht, ihren Wein als … Champagner einzustufen

by Rafael Simon

Nach jahrelangen Kämpfen um seinen Namen musste sich die Waadtländer Kleinstadt dem interprofessionellen Ausschuss für Champagnerweine beugen.

Die Schweizer Kleinstadt Champagne hat nicht das Recht, die Bezeichnung „Champagner GemeindeFür seine Weine habe sich die Schweizer Justiz im Einvernehmen mit den französischen Champagnerproduzenten entschieden, berichtete an diesem Samstag die Presseagentur ATS.

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Nach jahrelangen Kämpfen um die Verwendung seines Namens hat die Waadtländer Kleinstadt mit 28 Hektar Rebfläche in der Nähe des Neuenburgersees (Westschweiz) am 13. Schaffung einer kontrollierten Ursprungsbezeichnung (AOC) namens „Champagner Gemeinde».

Zur Begründung seiner Entscheidung vertrat der Staatsrat die Auffassung, dass es „Es besteht keine Gefahr, dass die Öffentlichkeit glaubt, dass ein stiller Weißwein, der in einer Waadtländer Flasche mit der Aufschrift „Commune de Champagne“ und „Vin Suisse“ verkauft wird, ein Schaumwein aus der Weinregion Champagne (Frankreich) sein könnte.».

Aber das mächtige interprofessionelle Komitee für Champagner-Weine, das die französischen Champagner-Produzenten (mehr als 34.000 Hektar Weinberge) verteidigt, hörte nicht darauf und legte eine Berufung ein, in der die Aufhebung dieser neuen Bezeichnung beantragt wurde, da sie der Ansicht war, dass sie schädlich sei . deine Interessen. In einem von der Lokalpresse und der Schweizer Presseagentur ATS veröffentlichten Urteil vom 1. April hat das Waadtländer Verfassungsgericht zugunsten der Franzosen entschieden, dass die Gründung des AOC durch die Lokalregierung gegen die Vereinbarungen verstößt . bilateral zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

Subventionen aus dem Bilateralen Abkommen über den Handel mit Agrarprodukten „exklusiver Schutz für den französischen Namen „Champagner“»Erinnert das Verfassungsgericht an ein Urteil, das die AFP konsultieren könnte. „Der ausschließliche Schutz entfaltet seine Wirkung gegen jede Verwendung der geschützten Appellation für Weine, die nicht aus der französischen Champagne stammen.„Er fügt erneut hinzu, um über die Nichtigkeit der angefochtenen Bestimmung zu entscheiden.

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