BERN – Der Schutz der Bevölkerung vor Hassreden und Desinformation im Internet bedarf auch in der Schweiz einer intensiven Debatte. Am 17. November 2021 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, bis Ende 2022 ein Diskussionspapier zur Bequemlichkeit der Regulierung von Kommunikationsplattformen und zu allfälligen Modalitäten vorzulegen. Dies dient auch dazu, die Nutzerrechte zu stärken und intransparente Geschäftspraktiken anzugehen. Grundlage war ein BAKOM-Bericht zu Chancen und Risiken von Facebook, YouTube und Google.
Kommunikationsplattformen wie Suchmaschinen (zB Google), soziale Netzwerke (zB Facebook) oder Multimediaplattformen (zB YouTube) werden in der Schweiz von einem grossen Teil der Bevölkerung genutzt und gewinnen in der Meinungsbildung immer mehr an Bedeutung. Im Gegensatz zu klassischen Medien unterliegen diese Plattformen keinen journalistischen Standards. Sie sind beispielsweise nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Inhalte zu garantieren. Umfragen zufolge befürchtet die Schweizer Bevölkerung eine wachsende Zahl von Fake News in sozialen Medien und Videoportalen.
Anders als in Europa und den USA ist in der Schweiz noch keine spezifische gesetzliche Regelung zu Hassaufstachelung, Falschinformationen, Intransparenz und Nutzerrechten für Plattformbetreiber (Vermittler) vorgesehen. Mehrere vom BAKOM in Auftrag gegebene Studien kommen zu dem Schluss, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf wirksamen Schutz vor Hassreden und Desinformation hat und auch die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Plattformen besser geschützt werden müssen. In diesem Zusammenhang bedarf es in der Schweiz einer breiten Debatte zum Thema soziale Inklusion und Governance von Intermediären.
Positive und negative Auswirkungen von Plattformen
Einerseits bieten die neuen Plattformen Chancen für eine stärkere Demokratisierung der öffentlichen Kommunikation. So wird es beispielsweise für Einzelpersonen, Organisationen und Gruppen einfacher, sich direkt am öffentlichen Diskurs zu beteiligen, ihre Ansichten einzubringen und öffentlich zu kritisieren. Dies erhöht die Vielfalt der Informationen und Meinungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Andererseits hat die Offenheit der Plattformen auch mehrere negative Auswirkungen, denken Sie an die einfachen Möglichkeiten der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte wie Hassreden und Desinformation. Ebenso problematisch der Verbreitung ist die Löschung der Inhalte, die nach eigenen Regeln erfolgt und nicht transparent ist.
Nutzer haben praktisch keine Rechte an den Plattformen, sie können sich beispielsweise gegen Entfernungsentscheidungen nicht oder nur unzureichend wehren und ohne zu wissen, nach welchen Kriterien sie welche Inhalte sehen.
Für traditionelle Medien ist der Aufstieg von Plattformen mit einem Rückgang der Werbe- und Zuschauereinnahmen verbunden. Dies gefährdet früher oder später die Qualität von Nachrichtenmedienprodukten. Schon heute sehen wir, dass sich die journalistische Berichterstattung der Medien auf immer weniger Themen und geografische Gebiete reduziert.
In Europa setzt sich aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung von Kommunikationsplattformen und ihres großen Schadenspotenzials die Überzeugung durch, dass Vermittlern verschiedene Sorgfaltspflichten auferlegt werden sollten. Europa und die Vereinigten Staaten entwickeln rechtliche Rahmenbedingungen, um die Aktivitäten von Vermittlern zu regulieren.
In diesem Zusammenhang muss das UVEK den Bundesrat bis Ende 2022 informieren, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten.
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