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Gesundheitskosten: Kantone zu Prämiensenkungen aufgerufen

by Eckhard Goudier

Die Kantone sollen bei der Senkung der Krankenprämien höheren Anforderungen ausgesetzt werden. Die zuständige Länderkommission erklärte sich schließlich bereit, den indirekten Gegenentwurf der Regierung auf Initiative der PS zu unterstützen und nach unten zu revidieren.

Der Bundesrat hat als Antwort auf die Volksinitiative der PS eine Vorlage ausgearbeitet, die vorschreibt, dass keine versicherte Person mehr als 10 % ihres Einkommens an Krankenkassenprämien bezahlen muss. Das Regierungsprojekt erinnert die Kantone an ihre Verantwortung.

Doch die Kantonskammer wollte es zunächst nicht. El Nacional bestand darauf, in der letzten Sitzung Maßnahmen zu ergreifen. Ab sofort hat sich der Gesundheitsausschuss der Länder bereit erklärt, in die Angelegenheit einzusteigen.

Da die Haushaltskasse zunehmend mit Prämien belastet wird, erachtet es die Kommission als sinnvoll, die Mindestanforderungen für die Kantone zu definieren und Massnahmen zu ergreifen, schrieben die Parlamentsdienste am Dienstag. Sie traf ihre Entscheidung mit 10 zu 2 Stimmen.

Gleichzeitig drückte die Kommission auch Verständnis für die Kantone aus, deren Autonomie durch den Erlass neuer Regelungen eingeschränkt würde. Dies ist auch der Grund, warum eine Minderheit des Ausschusses vorschlägt, nicht auf die Angelegenheit einzugehen.

günstigeres Engagement

Daher suchte die Kommission einen Kompromiss. Er schlägt mit 8 zu 4 Stimmen vor, dass die Kantone aufgrund der Prämienreduktion fortan einen Mindestbetrag in der Grössenordnung von 3,5 bis 7,5 Prozent der kantonalen Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernehmen.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates sieht vor, dass die Kantone mindestens umgerechnet 5–7,5 % der kantonalen Kosten der obligatorischen Versicherung übernehmen. Der Bundesanteil bleibt unverändert bei 7,5 %. Dies würde für die Kantone Mehrkosten von knapp 493 Millionen Franken pro Jahr bedeuten.

Nach Angaben der Verwaltung ist die von der Kommission angebotene Option günstiger. Für die Kantone würde dies Mehrkosten von rund 356 Millionen Franken bedeuten.

Minderheiten wollten auf die Mindestanforderungen verzichten. Ein anderer schlägt dagegen vor, sich den Beschlüssen des Nationalrates anzuschließen und die Prämiensenkung zu verlängern. Bei der ersten Lesung im Juni letzten Jahres hatte der Nacional faktisch eine weitere Kürzung der Prämien gefordert. Die Kosten belaufen sich dann auf 1,3 Milliarden für den Bund und 906 Millionen für die Kantone.

Zusätzlich zum Mindestbetrag muss nun jeder Kanton den maximalen Prozentsatz festlegen, den die Prämien im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen der Versicherten ausmachen müssen. Die Kommission schließt sich damit dem Nationalrat in diesem Vorhaben an. Sie schlägt aber mit 8 gegen 4 Stimmen vor, auf die Beauftragung des Bundesrates mit der Verkündung von Prämien- oder Einkommensvorschriften zu verzichten.

Der Ständerat prüft das Dossier während der Sommersession.

/ATS

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