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Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli heiraten

by Rafael Simon

Schwule Paare können sich ab dem 1. Juli 2022 gegenseitig „Ja“ sagen. Zwei Drittel der Stimmberechtigten und alle Kantone stimmten bei der Bundesabstimmung am 26. September der „Ehe für alle“ zu. Angesichts dieses Nettoergebnisses wollte Justiz- und Polizeiministerin Karin Keller-Sutter das Projekt schnell umsetzen. Deshalb hat die Bundesrätin am Mittwoch angekündigt, dass gleichgeschlechtliche Paare ab dem 1. Juli nächsten Jahres heiraten oder ihren eingetragenen Partner in eine Ehe umwandeln können. Das Vorbereitungsverfahren für die Ehe kann sogar schon vor diesem Datum beginnen. Somit haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf eine Trauung in Anwesenheit von zwei Zeugen, was bei einem registrierten Paar derzeit nicht der Fall ist, wie Florence Duvoisin, Zivilstandsbeamtin in Neuenburg, erklärt:

Umwandlung eingetragener Unternehmen

Von 1es ist Im Juli wird es auch möglich sein, ein eingetragenes Paar in eine Ehe umzuwandeln. Das Verfahren besteht aus einer einfachen gemeinsamen Erklärung gegenüber einem Registrar. Auch hier haben Paare, die dies wünschen, das Recht auf eine Trauung im Beisein ihrer Zeugen, ergänzt Florence Duvoisin:

Ab diesem Datum ist es jedoch nicht mehr möglich, neue in der Schweiz registrierte Unternehmen unter Vertrag zu nehmen. Vorhandene können jedoch beibehalten werden.

Auch in der Verwaltung gewinnt die Idee eines französischen Solidaritätspaktes an Boden. Für alle Paare unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zugänglich, hätte sie weniger weitreichende rechtliche Konsequenzen als der Ehestand. Ein Bericht hierzu wird Ende des Jahres erwartet.

Spermaspenden später

Der Rest des Projekts soll sechs Monate später in Kraft treten. Dazu gehören unter anderem die medizinisch unterstützte Fortpflanzung für Lesben. Sie werden Zugang zu den offiziellen Samenbanken haben. Die Ehefrau einer Frau gilt automatisch als zweiter Vater des Kindes.

Anonyme Samenspenden wie Eizellspende und Leihmutterschaft sind weiterhin verboten. Und das sowohl für schwule als auch für heterosexuelle Paare. Neben diesen beiden zentralen Punkten sieht das Projekt auch weitere Fortschritte vor, wie beispielsweise eine gemeinsame Adoption oder eine erleichterte Einbürgerung. / ats-ara

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