Eröffnet die FINMA, also die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht in der Schweiz, für eine Bank (aber auch ein Wertpapierunternehmen) ein Konkursliquidationsverfahren, um privilegierte Einlagen umgehend zurückzuzahlen, greift sie zunächst auf die beim Institut vorhandenen flüssigen Mittel zurück. Esisuisse greift nur ein, wenn die verfügbaren flüssigen Mittel nicht ausreichen, um die garantierten Einlagen der Kunden direkt zurückzuerstatten: Der Bankenverband sammelt Mittel unter seinen Mitgliedern und schickt sie innerhalb von 20 Arbeitstagen an die FINMA, die sie an die Kontoinhaber weiterleitet die Bank über genügend Liquidität verfügt, werden den Kunden bis maximal 100’000 Franken erstattet. Reicht das nicht, übernimmt Esisuisse die Differenz. Das Maximum, das der Verband zuteilen kann, beträgt 6 Milliarden Franken.
Gibt es eine Eile, Einlagen von der Schweizer Bank abzuheben?
Nun ist zu befürchten, dass es einen Bankrun geben wird, um Einlagen von der in Schwierigkeiten geratenen Schweizer Bank abzuziehen: Activetrades-Experten haben jedenfalls betont, dass der Bankrun für die Credit Suisse nicht funktioniert hat, anders als beim „Institute of California Svb“. Die Credit Suisse selbst hat die Zürcher Börse und die Schweizerische Zentralbank gebeten, den Kunden Garantien zu geben, so sehr, dass die Aktien der Gruppe den Zusammenbruch etwas abgemildert haben, obwohl sie 24,24 % schlossen.
In Italien
In Italien ist das Versicherungssystem für Spargelder ähnlich: Der Interbankenfonds deckt bis zu 100.000 Euro (102.000 Schweizer Franken). Der Schwellenwert gilt für jeden Einleger, für jede Bank. Hat ein Einleger mehrere Einlagen bei derselben Bank, werden die Konten addiert und die Sicherungsgrenze von 100.000 Euro auf den Gesamtbetrag angewendet.
Klassen, Sozialversicherung und im Ausland
Gelder über 100.000 Euro fallen nicht unter die Einlagensicherung und werden daher der sogenannten „dritten Konkursklasse“ zugeordnet, dh sie werden am Ende der Liquidation der Bank zumindest teilweise zurückgezahlt. Allen Inhabern von Girokonten bis 100’000 Franken und solchen mit Einlagen im Vorsorgebereich (Säule 3a) wird zuerst das einbezahlte und gebundene Kapital bis zur Pensionierung zurückbezahlt, also die «gebundene Vorsorge». Begünstigter der Garantie ist „jede natürliche oder juristische Person (ausgenommen Institute), die Inhaber von bei Filialen von Banken und Brokerhäusern in der Schweiz registrierten Einlagen ist“, unabhängig davon, ob diese Person ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland hat. Garantierte Einlagen umfassen Geld auf Privat-, Spar-, Anlage-, Gehalts-, Nummern-, Depot- und Gemeinschaftskonten sowie Giro-, Verbands- und Mietkonten. In diese Kategorie fallen auch Kassenobligationen, die auf den Namen des Inhabers beim Emittenten hinterlegt sind. Diejenigen, die Credit Suisse-Aktien gekauft haben, sind hingegen der Entwicklung des Aktienmarktes ausgesetzt. Wenn sie sie also vor einem Jahr gekauft hätten, würden sie feststellen, dass die Aktie um 71 % abgewertet wäre.
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