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Keine Beschwerden mehr, wenn die Terrassen im Sommer später schließen.

by Rafael Simon

Versuche, die Öffnungszeiten der Terrassen zu verlängern, haben nicht zu einer Zunahme von Lärmbeschwerden geführt. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Universität Luzern.

Der von der Konferenz der Schweizer Stadtsicherheitsdirektoren in Auftrag gegebene Bericht basierte auf Restaurants mit Terrassen, Innenhöfen oder Gärten in mehreren mittelgroßen und großen Schweizer Städten, darunter Genf und Lausanne, Schweiz.

Dem Dokument zufolge verbringen Stadtbewohner vor allem in den Sommermonaten immer mehr Zeit im öffentlichen Raum. Der Bereich der Freiluftgastronomie hat sich im Laufe der Jahre so entwickelt.

Hauptsächlich wohlwollender Empfang

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass diese „Mittelmeerisierung“ grundsätzlich begrüßt wird. Die aktuellen Regelungen und die Pilotversuche der letzten Jahre haben nicht zu einer Zunahme der Anzeigen bei den Polizeikräften geführt.

Begleitende Maßnahmen wie Sicherheitsdienste, Information der Bevölkerung oder die Einrichtung einer „Lärm-Hotline“ sind der Schlüssel zu diesem guten Verständnis zwischen Gastronomen, Kunden und Nachbarn.

Frankophone Schweiz liberaler, aber…

Allerdings gibt es Unterschiede in der Schweiz. In der Westschweiz werden die als liberaler geltenden Regeln derzeit angepasst, um ein Gleichgewicht zwischen Nachtleben und Lebensqualität in den Quartieren herzustellen. Die Möglichkeit, die Schließzeiten in Wohngebieten oder unter der Woche vorzuziehen, macht wieder Schlagzeilen.

In Genf beispielsweise sind die Öffnungszeiten nun eingeschränkt. Die rund 1.500 Terrassen müssen von Montag bis Freitag vor Mitternacht schließen. Damit entsprechen die Schließzeiten nun allen untersuchten Schweizer Städten.

In der Deutschschweiz hingegen geht der Trend zur Liberalisierung der Öffnungszeiten. In Bern bietet beispielsweise ein Pilotprojekt die Möglichkeit, Essen im Freien bis 02:00 Uhr morgens zu servieren. Es wurde schließlich nach einer Probezeit genehmigt.

Die Stadt Basel hat differenzierte Regelungen nach unmittelbarer Umgebung der Terrassen und nach Quartieren erlassen.

/ATS

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