Zürich (awp) – Die kalifornische Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan gab am Freitag bekannt, dass sie in ihrem Rechtsstreit gegen die vollständige Rückzahlung der AT-1-Darlehen der Credit Suisse mit mehreren Gegenparteien Kooperationsvereinbarungen getroffen habe.
Das amerikanische Unternehmen arbeitet an dieser Akte mit Wollmuth Maher & Deutsch in den USA, Keidan Harrison in Großbritannien, Engelin Tech in Singapur, Global Advocacy and Legal Counsel im Nahen Osten und Geissbühler Weber & Partners in der Schweiz.
Quinn Emanuel kündigte am 21. April an, eine Gruppe schweizerischer und ausländischer Investoren zu verteidigen, darunter insbesondere die Pensionskasse Migros, die am 19. März 4,5 Milliarden Schweizer Franken an AT-1-Darlehen der von Swiss Financial für nichtig erklärten rund 16 Milliarden Franken hielt. Finanzaufsicht (Finma) nach Bekanntgabe der Zwangsverheiratung mit der UBS am 19. März.
Die Kläger bestreiten die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Behörden, die gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Wahrung von Treu und Glauben und der Verhältnismäßigkeit verstoße, erklärte ein Sprecher vor einer Woche gegenüber der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Agentur AWP.
jh/rq
„Professioneller Kommunikator. Hipster-freundlicher Schöpfer. Gamer. Reiseexperte. Kaffeekenner.“