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Rückführungen und „Grenzkontrollen“, ACIF in der Region zum Schutz von Kommunen und Arbeitnehmern

by Meinrad Biermann

Durchschnittliche Lesezeit: 2 Protokoll

Setzen Sie sich an einen Tisch und diskutieren Sie Probleme und Lösungen, die das Grenzgebiet zwischen Italien und der Schweiz betreffen, mit dem Ziel, die Grenzgemeinden und die vielen Reisenden, die täglich die Grenze überqueren, um im Tessin zur Arbeit zu gehen, besser zu schützen.

Das wurde gestern gemacht GrammDonnerstag, 15. Juni um 17:00 Uhr im Palazzo PirelliSitz des Regionalrats der Lombardei, wo Es wurde durchgeführtauf Wunsch des Regionalrats Dr. Luigi Zocchi, dem Publikum des Verbandes der italienischen Grenzgemeinden (ACIF) vs. Sonderkommission „Verbesserung und Schutz der Berg- und Grenzgebiete – Beziehungen zwischen der Lombardei und der Schweizerischen Eidgenossenschaft“, in Bezug auf die grenzüberschreitende Themen.

Den Mitgliedern der Kommission wurden zwei Hauptthemen zur Kenntnis gebracht.und nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Ratifizierung und Anwendung des Abkommens zwischen der Italienischen Republik und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Besteuerung von Grenzgängern im Senat, das in Kürze veröffentlicht wird und in Kraft treten wird.

Die erste Frage bezieht sich auf die Zuteilung der sogenannten Prämien an die Grenzgemeinden; das Ratifizierungsgesetz, in Artikel 10 c. 5 besagt, dass die Kriterium für das Verhältnis Zahl der Grenzgänger/Bevölkerung einer Gemeindefür die direkte Zurechnung von Boni übernommen, Die Quote von 3 % darf nicht überschritten werdenniedriger als der heute in der Lombardei geltende Wert von 4 %.

„Haben fragte um zu beurteilen, ob die Der gleiche Anteil kann nicht weiter auf 2/2,5 % reduziert werden.Für Erhöhung der Zahl der direkt begünstigten Kommunen der direkten Zuschreibung“, kommentiert der Präsident von ACIF und Bürgermeister von Lavena Ponte Tresa, Massimo Mastromarino.

Die zweite Frage betrifft die Verwaltung des Fonds., abgeleitet aus außerordentlichen Steuereinnahmen und festgelegt durch Art. 11 des Gesetzes, bestimmt für finanzieren wirtschaftliche und soziale Entwicklungsprojekte im Wirkungsbereich der Grenzgemeinden und unterstützen die Nettovergütung der ansässigen und beschäftigten Arbeitnehmer in den Grenzgemeinden selbst die sogenannte „Grenzgenehmigung“.

„In diesem Sinne haben wir fragte die Region Lombardei, die mit ACIF am interministeriellen Tisch sitzen wird Darin werden die Kriterien für die Verteilung und Nutzung dieser Ressourcen durch die Startups festgelegtein Weg des Zuhörens und der Diskussion rund um diese wichtige Maßnahme. „Die beiden gut durchgeführten Maßnahmen sind die beste und konkreteste Antwort auf Wirtschafts-, Infrastruktur- und Arbeitsmarktprobleme in Grenzgebieten“, schloss der Architekt Mastromarino.

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