Der Jahresbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Transparenz zeigt, wie der Digitalisierungsprozess des Bundes in vollem Gange ist. Dies geht so weit, dass Zweifel an der Verwendung personenbezogener Daten aufkommen, da das neue Gesetz am 1. September in Kraft tritt.
Das Bundesdatenschutzgesetz feiert in diesem Jahr sein 30-jähriges Jubiläum und wird im September durch ein modernisiertes Gesetz ersetzt. In diesem besonderen Kontext hat der Eidgenössische Beauftragte für Datenschutz und Transparenz (PFPDT) am 27. Juni in Bern seinen Bericht für das Jahr 2022 vorgestellt. Und das Mindeste, was wir sagen können, ist, dass viel gebaut wird.
Warum reden wir darüber? Das Inkrafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (nLPD) am 1. September 2023 soll es der Schweiz ermöglichen, von einem Schutzniveau zu profitieren, das der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.
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