Seit Anfang 2021 ist in der Schweiz eine sehr wichtige Neuerung in Kraft getreten: der bezahlte Vaterschaftsurlaub. Die Maßnahme wurde als Ergebnis der am 27. September 2020 organisierten Volksbefragung eingeführt, in der festgestellt wurde, dass Eltern mit Wohnsitz im Land innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes bezahlten Urlaub genießen können. So funktioniert die Regelung im Detail, wie auf dem Portal der Ufas, dem Bundesamt für Soziale Sicherheit, zu lesen ist.
Nach der derzeit geltenden Gesetzgebung ist Die Leistung richtet sich an alle, die sowohl als Arbeitnehmer als auch selbstständig eine lukrative Tätigkeit ausüben und hat eine Laufzeit von zwei Wochen, entsprechend zehn Werktagen.. Um Zugang zu den Vorteilen zu erhalten der Antragsteller muss in den neun Monaten vor der Geburt des Kindes gemäß Laws (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung) versichert gewesen sein. Darüber hinaus muss in diesem Zeitraum die Erwerbstätigkeit mindestens fünf Monate ausgeübt worden sein.
Die Tage im Zusammenhang mit dem Vaterschaftsurlaub können je nach Bedarf der Person gebündelt oder alternativ einzeln beantragt werden.. Es ist auch wichtig zu bedenken, dass der Arbeitgeber den Urlaub wegen des Vaterschaftsurlaubs der Arbeitnehmerin nicht kürzen kann. Der voraussichtliche Betrag entspricht dem bei Mutterschaft gezahlten Betrag: 80 % des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt des Kindes. In jedem Fall der für den alleinigen Vaterschaftsurlaub vorgesehene Betrag sie darf 196 Franken pro Tag nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass, In der Regel beträgt die Obergrenze der Gebühr 2’774 Franken. (unter Berücksichtigung der 14 Diäten). Der Vaterschaftsurlaub wird durch die sogenannte Verdienstausfallentschädigung (Ipg) oder hauptsächlich durch Beiträge von Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern finanziert. Was die jährlichen Kosten der Massnahme anbelangt, belaufen sich hingegen gemäss einer Berechnung des Bundesamtes für Sozialversicherungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Massnahme insgesamt auf rund 230 Millionen Franken. Um die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Vaterschaftsurlaub zu decken, wurde der IPG-Beitragssatz von 0,45 auf 0,5% angehoben, was 50 Rappen mehr pro 1000 Franken Lohn entspricht.. Bei Arbeitnehmern entfällt die Hälfte der Erhöhung auf den Arbeitgeber.
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