Ein Schub für die elektronische Patientenakte
Das in der gesamten Pflegekette erhobene „DEP“ wird automatisch und kostenlos für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz eröffnet.
Künftig müssen alle Angehörigen der Gesundheitsberufe die elektronische Patientenakte nutzen, sowohl im Krankenhaus als auch in Arztpraxen oder Apotheken. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Ad-hoc-Gesetz am Mittwoch bis zum 19. Oktober eröffnet.
Die seit 2021 eingeführte elektronische Patientenakte (EPD) hat Schwierigkeiten, sich durchzusetzen. Es ist jedoch ein wichtiges Instrument der Gesundheitsfürsorge. Alle relevanten Informationen können dort eingestellt und jederzeit eingesehen werden. Dies erhöht die Qualität und Sicherheit der medizinischen Behandlung.
Krankenhäuser, Geburtshäuser und Pflegeheime sind bereits verpflichtet, DEP zu nutzen. Künftig muss die DEP in der gesamten Versorgungskette aller Gesundheitsberufe, insbesondere im Bereich der ambulanten Versorgung, durchgesetzt werden.
Für jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz wird automatisch und kostenlos ein DEP eröffnet. Jeder Einzelne entscheidet, welche Angehörigen der Gesundheitsberufe Zugriff auf seine Akte haben. Es besteht die Möglichkeit, der Eröffnung Ihres DEP zu widersprechen.
TTY
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