Unsere Umfrage unterstützt die Führerscheinprüfung für Senioren
In einer 24-Stunden-Onlinebefragung waren 58 % der 1.500 Teilnehmer der Meinung, dass ein Autofahrer ab 75 Jahren seinen Führerschein wieder machen sollte.

Muss ein Führerscheininhaber seine Führerscheinprüfung im Alter von 75 Jahren wiederholen?
Schlussstein
Die knifflige Frage der Online-Umfrage „24 Stunden“ betrifft alle Autofahrer in der Schweiz ab einem bestimmten Alter. Muss ein Führerscheininhaber seine Führerscheinprüfung im Alter von 75 Jahren wiederholen? Fast zwei Drittel (58 %) der Teilnehmer (rund 1.500) sind dieser Meinung. Nur 36 % sind dagegen. Eine kleine Minderheit (6 %) weiß es nicht. Die geschlossenen Fragen unseres Formulars bieten keine Möglichkeit, die Gründe für diese Wahl zu verstehen.
Wir hatten die Debatte bei dieser Gelegenheit letzten Freitag auf unseren Seiten zur Sprache gebracht eines dramatischen Unfalls in Nyon im Jahr 2022. Ein 86-jähriger Autofahrer fuhr einen Wundervater an und überfuhr ihn, der mit einem gebrochenen Bein davonkam. Der Autor hatte nicht bemerkt, dass er sich in einem Versammlungsbereich befand, in dem Fußgänger Vorrang haben. Er wurde im vergangenen Frühjahr wegen Verstoßes gegen die Verkehrsregeln zu einer Bewährungsstrafe von 9000 Franken verurteilt.
Gedankengang
Unsere Umfrage ist zwar nicht repräsentativ, liefert aber dennoch einen interessanten Gedankengang für die Verkehrssicherheitspolitik. Eine Prüfung ist in der Schweiz noch nicht relevant. Und doch ist unser Land eines der wenigen in Europa, das über ein Kontrollsystem verfügt. Ab dem 75. Lebensjahr muss der Fahrer dem Kanton ein ärztliches Eignungszeugnis eines zugelassenen Arztes, in der Regel des Hausarztes, vorlegen. Die Genehmigung muss dann alle zwei Jahre erneuert werden. Daher ist diese Nachuntersuchung medizinischer Natur und stellt keinen praktischen und theoretischen Test der Verkehrsregeln dar.
Das Bundesparlament hat sich bereits mit dem Thema befasst. Im März 2023 schlug Nationalrätin Marionna Schlatter (ZH/Grüne) dem Bundesrat vor, über die Schaffung einer „Praxisprüfung“ für ältere Menschen nachzudenken, die weiterhin Auto fahren wollen. Die Parlamentarierin stützte ihre Aussagen auf eine Untersuchung des Berner Unfallverhütungsamtes, in der die mangelnde Wirksamkeit des derzeitigen Überwachungssystems beklagt wurde. In ihrer Antwort lehnten die Behörden den Vorschlag bereits ab.
Bundesgerichtsbarkeit
Der Service vaudois des autos antwortete auf Anfrage, dass diese Angelegenheit dem Bundesrecht unterliegt und daher nicht in die Zuständigkeit des Kantons fällt. Denken Sie an den Unterschied zwischen einerseits „Kenntnissen und deren Anwendung der Verkehrsregeln, die durch eine praktische Führerscheinprüfung überprüft werden können“ und andererseits „medizinischer Fahreignung, die eine ärztliche Ad-hoc-Begutachtung erfordert“. und was wir regelmäßig tun.
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