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Schweiz, Bekämpfung der Geldwäscherei: Gesetzesentwurf in Vernehmlassung

by Meinrad Biermann
(Teleborsa) – Die Schweiz gab heute bekannt, dass sie beabsichtigt, eine zu drucken Bekämpfung der Geldwäsche mit einem neuen Gesetz, das alle juristischen Personen sowie Rechtsanwälte und Notare verpflichtet, alle tatsächlichen Begünstigten im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in einem bundesstaatlichen Transparenzregister einzutragen. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zur Vernehmlassung vorgelegt. Die darin enthaltenen Massnahmen würden den Bund an die internationalen Standards anpassen, die von festgelegt wurden Task Force für internationale Finanzmaßnahmen (FATF)die zwischenstaatliche Organisation gegen Geldwäsche, die heute 39 Mitglieder hat, darunter 37 unabhängige Staaten und zwei regionale Gremien (die Europäische Kommission und der Golf-Kooperationsrat).
„Ein wirksames System von Bekämpfung von Finanzkriminalität Es ist von entscheidender Bedeutung, den guten Ruf und den dauerhaften Erfolg eines erstklassigen, sicheren und zukunftsorientierten Finanz- und Wirtschaftsplatzes sicherzustellen. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungsaktivitäten stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems dar.“

Er aufzeichnen – die auch von Personen eingetragen werden muss, die in einem Treuhandverhältnis die Funktion eines Geschäftsführers oder Gesellschafters ausüben – ist nicht öffentlich und wird von der verwaltet Bundesministerium für Justiz und Polizei. Um die Qualität der enthaltenen Informationen zu gewährleisten, ist eine Kontrollbehörde beim Eidgenössischen Finanzdepartement für die Durchführung von Kontrollen und gegebenenfalls die Ahndung von Verstößen zuständig. Auch bestimmte Beratungstätigkeiten (insbesondere in Rechtsfragen), bei denen ein hohes Geldwäscherisiko besteht, fallen unter die Regelung Sorgfaltspflichten im Sinne des Geldwäschegesetzes. Allerdings werden die Satzung der Anwaltschaft sowie das Berufsgeheimnis von Rechtsanwälten und Notaren gewahrt.

Das Projekt umfasst auch mehrere andere. Maßnahmen zur Verstärkung der Geldwäschebekämpfung. Dazu gehören Maßnahmen gegen die Umgehung oder Verletzung von Sanktionen aufgrund des Embargogesetzes. Zudem wird die Schwelle für Edelmetallhändler, die den Verkaufspreis in bar erhalten, von 100.000 auf 15.000 Franken gesenkt. Darüber hinausgehende Barauszahlungen sind weiterhin möglich, unterliegen jedoch bestimmten Sorgfaltspflichten.

Drin Immobilie Die Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz gelten für alle Barzahlungen, unabhängig von der Höhe. Die Vernehmlassung zum Gesetzentwurf dauert bis zum 29. November 2023. Die entsprechende Botschaft wird der Bundesrat dem Parlament im Jahr 2024 vorlegen.

(Herz) 30.08.2023 18:34

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