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Der Hochwasserschutz muss verbessert werden

by Rafael Simon

Angesichts steigender Risiken durch Klimawandel und Städtewachstum muss der Hochwasserschutz gestärkt werden. Der Nationalrat hat am Montag einstimmig einer Revision des Gewässerbaugesetzes zugestimmt.

Das Gesetz zur Entwicklung von Gewässern stammt aus dem Jahr 1991. Es reagiert nicht mehr auf aktuelle Bedingungen oder die Entwicklung des Wissens. Von nun an geht es nicht mehr darum, Risiken zu begrenzen, sondern ihnen vorzubeugen. Ziel sei es, einen guten Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, erklärte Pierre-André Page (UDC/FR) von der Kommission.

Das Projekt sieht vor, das integrierte Risikomanagement, also den umfassenden Umgang mit Naturgefahren, gesetzlich zu verankern. Diese Überprüfung sei angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisse, des Drucks unserer Infrastruktur auf die Gewässer und schliesslich der Alterung der Schutzbauten notwendig, führte Umweltminister Albert Rösti aus.

Die Kantone müssen organisatorische, biologische, technische und planerische Massnahmen koordinieren. Sie werden auch gebeten, neue Studien durchzuführen, beispielsweise eine Übersicht über die Risiken.

Die anfallenden Kosten werden vom Bund übernommen. Letzterer wird sich auch finanziell an den regelmäßigen Wartungsarbeiten der Schutzbauten beteiligen. Bisher wurden die Kosten vollständig von den Kantonen getragen.

Mitfinanziertes Interview

Le National begrüßte die Ausweitung der Schutzmaßnahmen, die zu einer Entschädigung führte. Durch ihre Kombination wird der Bau kostspieliger Schutzkonstruktionen überflüssig.

Die Abgeordneten haben das Regierungsprojekt abgeschlossen. Der Bund muss den Unterhalt der neuen Wasserflächen während fünf Jahren mitfinanzieren. Der finanzielle Beitrag des Bundes an den Unterhalt beschränkt sich auf den Hochwasserschutz.

Die Linke hätte gerne das Ziel des Gesetzes klargestellt, nämlich die Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Wasserstraßen. „Am Ende haben wir eine Bewertung erhalten, in der ökologische Anforderungen an keiner Stelle erwähnt werden. „Das ist angesichts der offensichtlichen Synergien zwischen den natürlichen Funktionen von Flüssen und dem Hochwasserschutz bedauerlich“, sagte Christophe Clivaz (Vert-es/VS).

Doch für den Bundesrat ist dieser Zusatz unnötig. Das ökologische Ziel ist bereits im Gewässerschutzgesetz erwähnt. Es wurde gehört. Der Änderungsantrag wurde mit 113 zu 65 Stimmen abgelehnt.

Die Angelegenheit geht an den Ständerat.

/ATS

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