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Die Bischofskonferenz will ein Strafgericht schaffen

by Rafael Simon

Nach der Aufdeckung von Fällen sexuellen Missbrauchs in den Reihen der katholischen Kirche will die Schweizerische Bischofskonferenz ein kirchliches Straf- und Disziplinargericht schaffen. Dieses Gericht muss sich mit Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen das Kirchenrecht befassen.

Das schweizerische Zivilstrafrecht hätte weiterhin Vorrang und die Strafverfolgungsbehörden müssten in alle Fälle von Missbrauch oder anderen Straftaten einbezogen werden, die im kirchlichen Kontext begangen werden oder begangen wurden. Das Kirchengericht werde sich auch bei Verstößen gegen ein Kirchengesetz um die notwendigen Sanktionen kümmern, heißt es in einer Medienmitteilung der Schweizerischen Bischofskonferenz (CES) vom Samstagmorgen.

Um die Schaffung eines solchen nationalen Gerichts Wirklichkeit werden zu lassen, werden die Schweizer Bischöfe in den kommenden Wochen versuchen, sich mit Beamten des Vatikans zu treffen, lesen Sie weiter.

Weitere Maßnahmen in Betracht gezogen

Die drei Protagonisten der Studie der Universität Zürich, die kürzlich das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche der Schweiz offenlegte: der EGB, die Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Römisch-katholischen Religionsgemeinschaften der Schweiz (KOVOS). ) – haben zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Darunter die Weiterführung dieser Studie durch die beiden Historiker der Universität Zürich, die die Pilotstudie durchgeführt haben.

Es werde ein landesweiter Dienst eingerichtet, um Meldungen von Opfern zu sammeln, so der EGB weiter. Und CES-Mitglieder haben eine persönliche Verpflichtung unterzeichnet, dass alle Kirchenarchive unter ihrer Verantwortung zugänglich bleiben und keine Dokumente vernichtet werden.

Das CES hat erneut beschlossen, ein umfassendes psychologisches Bewertungsverfahren für Seminaristen und Noviziatskandidaten sowie für andere pastorale Mitarbeiter einzuführen. Dieses Bewertungsverfahren existiert bereits in vielen Regionen, wird nun aber auf nationaler Ebene standardisiert, professionalisiert und überall verbindlich vorgeschrieben. Die Personalakten aller pastoralen Mitarbeiter werden professionalisiert. Der EGB will diese Maßnahmen bis spätestens Ende 2024 umsetzen.

Dokumentierter Missbrauch

In ihrer am 12. September veröffentlichten Pilotstudie identifizierten Forscher der Universität Zürich seit 1950 mindestens 1.002 Fälle von sexuellem Missbrauch durch Mitglieder des katholischen Klerus und Ordensleute. Den Forschern zufolge handelt es sich dabei nicht nur um die Spitze des Eisbergs. Die meisten Fälle wurden nicht gemeldet und die Dokumente wurden vernichtet.

Den Ergebnissen der Studie zufolge wurden die Misshandlungen von 510 von 921 Opfern begangen. Fast 56 Prozent der Opfer waren Männer. Bei den Tätern handelte es sich bis auf wenige Ausnahmen um Männer. In 74 Prozent der Fälle waren die Opfer minderjährig.

Der Bericht dokumentiert Missbrauchshandlungen, die von problematischen Grenzübertritten bis hin zu schwersten systematischen Misshandlungen, einschließlich Vergewaltigungen, über Jahre hinweg reichen. Viele Fälle seien von der katholischen Kirche verschwiegen, verheimlicht oder heruntergespielt worden, sagte einer der Studienautoren.

/ATS

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