Zu den Neuheiten zählen die alle zwei Monate stattfindenden Konferenzen zwischen dem Leiter der Ceresio-Abteilung, Leutnant Carmine Lamonaca, und dem Direktor der Einrichtung, Maurizio Tumbiolo
Es beginnt eine neue und starke Zusammenarbeit zwischen der Ceresio-Beckenbehörde und der Finanzpolizei, und tatsächlich wurde die enge Zusammenarbeit mit den neuen Führern der Fiamme Gialle und den Institutionen, die für die Aktivitäten zur Freigabe und Kontrolle des Staatseigentums verantwortlich sind, wieder aufgenommen.
Die Zusammenarbeit zwischen Ceresio und Finanza wird verstärkt
Aufgrund der offensichtlichen Besonderheit von Ceresio, die zusammen mit Verbano in der internationalen Gesetzgebung des italienisch-schweizerischen Abkommens enthalten ist, müssen viele Probleme regelmäßig angegangen werden.
Zu den Neuerungen zählen die zweimonatlichen Treffen zwischen dem Leiter der Ceresio-Abteilung, Leutnant Carmine Lamonaca, und dem Direktor der Einrichtung, Maurizio Tumbiolo, eine grundlegende Aktivität für eine strenge und ständige Kontrolle des Territoriums, aber vor allem eine Synergie. für den Austausch von Fragen im Zusammenhang mit dem Gebiet, in dem die Organisationen tätig sind.
Genau zu diesem Anlass trafen sich der Präsident der Ceresio Basin Authority, Massimo Mastromarino, und der Direktor Maurizio Tumbiolo im Kommando des Marinegeschwaders der Guardia di Finanza in Porto Ceresio mit dem neuen Kommandeur der Abteilung für Luftoperationen und Lombardische Marine, Oberst Paolo Zottola.
Die Debatte über Zollfragen
Die Zollfrage wird demnächst besprochen, tatsächlich wird sie vom ROAN mit den Zollbehörden von Como und Varese behandelt, die für die beiden Provinzen in Ceresio zuständig sind. Eine grundlegende Intervention zur vollständigen Definition der kritischen Interpretationsfragen, die sich in dieser Angelegenheit ergeben haben und die die volle Unterstützung der Leiter der relevanten Institutionen verdienen.
„Die Zusammenarbeit zwischen ADM und GdF – erklärt Direktor Maurizio Tumbiolo – basierte immer auf völliger Synergie und auf der Einzigartigkeit sowohl technischer als auch regulatorischer Absichten im Hinblick auf die spezifische Sicherheit und den Schutz der Benutzer, aber auch auf der Rationalisierung der Verwaltungsmaßnahmen als Grundprinzip des Rechts. „Das Ergebnis ist neu und verstößt gegen Artikel 236 der EU-Verordnung, was durch die Zusammenarbeit zwischen ADM und ABL hinsichtlich der Verwendung von nautischen Einheiten mit Schweizer Zulassung durch EU-Fahrer garantiert wird.“

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