Rauchverbot an bestimmten Orten im Freien ab Juni
Der Genfer Staatsrat änderte die Ad-hoc-Verordnung dahingehend, dass in den Artikel Spielbereiche, Bushaltestellen und die Gelände der Aufnahmeeinrichtungen für Vorschulen bis hin zu denen der Universität aufgenommen wurden.
Dieser neue Artikel der Strafverfolgungsverordnung zum Verbot des Rauchens an öffentlichen Orten ziele darauf ab, den Schutz der Bevölkerung, insbesondere junger Menschen, vor dem Rauchen durch die Schaffung gesunder und rauchfreier Umgebungen zu erweitern, hieß es am Mittwoch. Diese Änderung folgt einem Beschluss des Grossen Rates vom Januar 2022.
Die Verordnung sieht einen Verbotsumfang von 9 Metern rund um Spielplätze und Schul- oder Lehreinrichtungen vor. Bei Freibädern müssen die Terrassen von Bars und Restaurants sowie die Raucherbereiche mindestens 9 Meter vom Beckenrand entfernt sein. Und an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, in Wartebereichen und an Bushaltestellen gilt ein Rauchverbot.
Aufgrund der Rückkehr sonniger Tage tritt die neue Bestimmung am 1. Juni in Kraft. Betreiber oder Manager haben jedoch bis zum Jahresende Zeit, Rauchverbotsschilder anzubringen.
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