Dem Einspruch der Gegner gegen den Windpark Grenchenberg wird teilweise stattgegeben. Das Bundesgericht genehmigt den Bau von vier statt sechs Windkraftanlagen, um ausreichend Abstand zum Wanderfalken, einer besonders gefährdeten Tierart, zu halten.
In einer öffentlichen Verhandlung am Mittwoch hat das 1. Gericht für öffentliches Recht entschieden, den Empfehlungen der Schweizerischen Vogelwarte Sempach zu folgen. Sie empfahl in einem Gutachten, einen Abstand von mindestens 3 Kilometern zwischen dem Falkennest und der nächsten Windkraftanlage einzuhalten. Tatsächlich jagen Greifvögel in diesem Umkreis während der Zeit, in der sie ihre Jungen füttern.
Mit einer Mehrheit von drei zu zwei entschieden die Richter, dass das öffentliche Interesse am Erhalt der Biodiversität die Erzeugung erneuerbarer Energien teilweise überwiegt. In einer sehr ausführlichen Präsentation verwies der Richter-Berichterstatter auf den Abstieg der Wanderfalkenpaare im Jurabogen, der in zwei Jahrzehnten von 73 auf 43 gestiegen ist.
Engagement
Unter diesen Voraussetzungen entschied das Gericht für eine Kompromisslösung, die Windkraftanlagen Nr. 2 und 3 des Masterplans opfert. Letztere liegen tatsächlich innerhalb des kritischen Perimeters.
Ein Vertreter der Industriedienste der Stadt Granges (SO), die den Park treiben, reagierte heftig und äußerte sich nicht zu den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Größenanpassung. Diese beiden Windturbinen versprachen die beste Leistung, sagte er Keystone-ATS.
Das Gericht fügte dem Zuteilungsplan für Windparks auch zusätzliche Bedingungen hinzu. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine mehrjährige Nachbeobachtung durchzuführen, um die Opfer von Schaufelstößen zu identifizieren. Je nach Ergebnis muss die Operation angepasst werden. Zusätzlich werden an den Masten zusätzliche Detektoren installiert: Diese Radare sollen die Windkraftanlagen stoppen, wenn die Vogelaktivität ein bestimmtes Niveau erreicht.
Verschiebe ein Nest
Die beiden dissidenten Richter relativieren die Bedrohung des Wanderfalken. Sie hoben hervor, dass die gewählte Lösung ein Projekt zur Erzeugung erneuerbarer Energie gefährdet, um nicht eine Kolonie, sondern ein einzelnes Greifvogelpaar zu retten. „Das Nest könnte verschoben werden“, empfahl einer von ihnen.
Der 2014 von der Gemeindeversammlung von Granges genehmigte Masterplan sah den Bau von sechs Windkraftanlagen mit einem Durchmesser von 122 Metern vor, die auf Masten von etwa 90 Metern montiert sind. Der Park soll etwa 30 Gigawattstunden (GWh) Strom pro Jahr produzieren, das sind zwei Drittel des städtischen Verbrauchs. Mit der Reduzierung durch Mon Repos soll die Produktion auf 20 GWh begrenzt werden.
Der Park liegt am Rande des Weißensteins, der im Bundesinventar der Landschaften, Stätten und Denkmäler von nationaler Bedeutung (IFP) aufgeführt ist. Auch auf kantonaler Ebene ist er in zwei Schutzgebieten zu finden. (Urteil 1C_573 / 2018 vom 24. November 2021) / ATS-tbu
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