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Berset und Staatsanwaltschaft erhoben durch die Vorwürfe

by Christoph Ludwig

Bundesrat Alain Berset wollte keine Sonderbehandlung bei der Aufklärung des Erpressungsfalls, dessen Opfer er wurde; Die Ermittler des öffentlichen Ministeriums des Bundes haben ihrerseits richtig gehandelt. Das hat laut „SonntagsZeitung“ die Aufsichtsbehörde des Bundesministeriums für Öffentlichkeitsarbeit (AV-MPC) festgestellt.

Der AV-MPC bestätigte Keystone-ATS die Existenz eines Kurzberichts über die Rolle des Bundesministeriums für öffentliche Angelegenheiten im Fall von Bersets Erpressungsversuch.

Die Bundesanstalt gab an, das Dokument an die Präsidialausschüsse (CoG) beider Häuser des Parlaments weitergeleitet zu haben und wolle keine Klarstellung zum Inhalt des Berichts geben. Am besten informiert sei das CoG, das die Ermittlungen durchgeführt habe, wies er darauf hin. Aufgrund der Veröffentlichung der Informationen durch die „SonntagsZeitung“ prüft der AV-MPC die Situation aus rechtlicher Sicht.

Auch Hans Stöckli (PS/BE), Vorsitzender des für die Staatsanwaltschaft des Bundes zuständigen Unterausschusses CDG des Ständerats, machte keine Angaben zum Inhalt des Berichts. Auf Nachfrage von Keystone-ATS erklärte er, dass beide Ausschüsse das Dokument diskutieren und entscheiden müssen, welche Informationen veröffentlicht werden. Dies wird voraussichtlich bis nächstes Jahr dauern.

Im vergangenen November hatte die Wochenzeitung „Weltwoche“ bekannt gegeben, dass die Staatsanwaltschaft des Bundes eine Frau wegen eines versuchten Erpressungsversuchs gegen Bundesrat Alain Berset im September 2020 zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt hatte.

Die Ereignisse reichen bis in den Dezember 2019 zurück: Alain Berset wurde Opfer eines Erpressungsversuchs eines ehemaligen Bekannten. Der Bundesrat reichte Beschwerde beim MPG ein. Die Frau hatte Berset mit freizügigen Fotos und privater Korrespondenz zwischen ihr und dem Minister gedroht. Im Gegenzug wollte er 100 000 Franken. All dies führte am 13. Dezember 2019 zur Festnahme und zur Eröffnung eines Strafverfahrens, das mit einem rechtskräftigen Urteil endete.

Die „Weltwoche“ hatte dem sozialistischen Bundesrat vorgeworfen, Bundespersonal für die Erledigung einer Privatangelegenheit einzusetzen und damit „Steuergelder zu verschwenden“. Um das Verhalten des Bundesministeriums für Öffentlichkeitsarbeit während der Ermittlungen aufzuklären, hat das AV-MPC im November 2020 Ermittlungen aufgenommen.

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