Der Staat muss die Produktion und den Handel von Hanf kontrollieren, entkriminalisieren, aber auch junge Menschen und Verbraucher schützen.
Dies ist das Ziel der parlamentarischen Initiative von Heinz Siegenthaler (Zentrum / BE), der die Ständeratskommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (CSSS-S) nach Zustimmung des Nationalrates mit 9 Stimmen a zugestimmt hat 2 Dank dieses positiven Votums kann die Nationalkommission ein konkretes Projekt entwickeln.
Für die CSSS-S, heißt es heute in einer Mitteilung der Parlamentsdienste, ist es unabdingbar, dass die entsprechende Kommission die Ergebnisse der laufenden Pilotprojekte zum Konsum von Cannabis für nichtmedizinische Zwecke berücksichtigt. Die CSSS-S legt großen Wert darauf, den Jugendschutz und die Prävention durch eine neue Cannabisverordnung zu verbessern.
Es muss auch sichergestellt werden, dass der Schwarzmarkt eingedämmt wird und nur zertifiziertes Qualitäts-Cannabis erhältlich ist. Auch der internationale Kontext muss berücksichtigt werden.
Die Nationalkommission begrüßte die parlamentarische Initiative im vergangenen April und argumentierte, dass kohärente und sozial angemessene Regeln entwickelt werden sollten, um Cannabis weltweit zu regulieren und zu kontrollieren, anstatt es zu verbieten.
Die CSSS-N hat jedoch schon damals festgelegt, dass sie in ihrer Arbeit vom Bundesrat initiierte Pilotprojekte zum nichtmedizinischen Gebrauch von Cannabis berücksichtigen wird.
In der Schweiz konsumieren laut dem Autor der Initiative 300’000 Menschen regelmässig Cannabis als psychoaktive Substanz. Das derzeitige Verbot des Anbaus, der Vermarktung und des Konsums von Hanf hat sein Ziel, den Schutz der Bevölkerung, nicht erreicht.
Es reduziert nicht nur den Konsum nicht, das Verbot hat auch negative Nebenwirkungen: Der Schwarzmarkt gedeiht, es gibt keine Qualitätskontrollen und folglich ist der Verbraucherschutz nicht gewährleistet, so Siegenthaler. Darüber hinaus setzt ein wirksamer Jugendschutz die Existenz eines geregelten Marktes voraus.
Da das THC in Hanf wie Alkohol eine psychoaktive Substanz ist, ist der Jugendschutz von größter Bedeutung. Für Siegenthaler muss die beantragte Gesetzesänderung diese Voraussetzungen in allen Belangen berücksichtigen, wonach etwaige Steuereinnahmen auch in die Prävention und den Jugendschutz fließen müssen.
Das Verbot des Konsums von Cannabis im Vergleich zu legalen Drogen beträfe laut dem Berner Abgeordneten keine aktuellen wissenschaftlichen Gründe, zumal die Schädlichkeit von Tabak und Alkohol nicht geringer sei. Dieser moralische und rechtliche Widerspruch ist immer weniger gerechtfertigt.
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