(Stand 13.36) Der Bundesrat hat die Botschaft zum neuen Abkommen über Grenzgänger zwischen der Schweiz und Italien verabschiedet. Das Abkommen verbessere die derzeitige Regulierung der Besteuerung von Grenzgängern deutlich und trage zur Aufrechterhaltung der guten Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei, so die Exekutive in der heute veröffentlichten Dokumentation.
Bern und Rom haben das neue Abkommen im vergangenen Dezember unterzeichnet, als es nach jahrelangen Verhandlungen, Kontroversen und Verschiebungen gelungen ist, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Mit dem Abkommen (an den Verhandlungen nahmen auch die Behörden Tessin, Graubünden und Wallis sowie die Gewerkschaften und der Verband der italienischen Grenzgemeinden teil) behält die Schweiz 80 % der ordentlichen Quellensteuer auf den Einkünften neuer Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten. Auch in Italien werden neue Grenzgänger wie gewohnt besteuert. Die Doppelbesteuerung wird beseitigt.
Personen, die nach Inkrafttreten des neuen Abkommens in den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt eintreten, gelten als neue Grenzgänger.
Die Mitteilung weist darauf hin, dass die Vereinbarung alle fünf Jahre überprüft wird. Darüber hinaus sieht eine Klausel vor, dass Konsultationen und alle regelmäßigen Anpassungen in Bezug auf Telearbeit vorgesehen sind.
Eine Übergangsregelung gilt für Personen, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes in den Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis arbeiten oder gearbeitet haben, sogenannte aktuelle Grenzgänger. Tatsächlich wird diese Kategorie von Arbeitnehmern weiterhin ausschliesslich in der Schweiz besteuert, die italienischen Grenzgemeinden bis zum Steuerjahr 2033 einen finanziellen Ausgleich von 40% der in der Schweiz einbehaltenen Verrechnungssteuer zahlen wird.
Zu den „Grenzgängern“ gehören laut Vereinbarung künftig auch diejenigen, die weniger als 20 Kilometer von der Grenze entfernt wohnen und grundsätzlich täglich in ihre Heimat zurückkehren. Diese neue Definition gilt für alle (neuen und bestehenden) Grenzgänger ab Inkrafttreten des Abkommens.
Das Abkommen enthält eine Bestimmung, die möglichen Missbrauchsfällen in Bezug auf den Status „aktuelle Grenze“ vorbeugen soll.
Die Vereinbarung wurde am 22. Dezember in Rom von der Staatssekretärin für internationale Finanzangelegenheiten, Daniela Stoffel, und dem italienischen Vizeminister für Wirtschaft und Finanzen, Antonio Misiani, unterzeichnet.
Die Krise der italienischen Regierung Anfang 2021 bestätigte die Möglichkeit, vor Ende 2020 unterzeichnet zu haben; andernfalls hätte die Unterschrift wohl noch lange auf sich warten lassen, stellt der Bundesrat fest.
Fünf Jahre zuvor, im Jahr 2015, ins Leben gerufen, wurde das Abkommen teilweise perfektioniert, da der Text, wie er sich aus den ersten Verhandlungen ergab, nicht unterzeichnet werden konnte. Insbesondere italienische Grenzgemeinden und Gewerkschaften äußerten starken Widerstand.
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