Die Bundeskammern haben sich noch nicht auf eine Entschädigung für die Anhebung des Rentenalters von Frauen auf 65 Jahre geeinigt. Der Ständerat hat das nationale Modell übernommen und leicht modifiziert. Deine Lösung ist etwas teurer.
Am Dienstag trat El Nacional in den Ständerat ein, um eine neunjährige Übergangsfrist für die betroffenen Frauen vorzusehen. Sie hat ein Modell angenommen, das einerseits eine lebenslange Zulage für Rentner im Referenzalter und günstigere Bedingungen für diejenigen bietet, die vorzeitig in Rente gehen. Die beiden Maßnahmen sind nicht kumulativ.
Der Ständerat hat am Donnerstag die allgemeinen Leitlinien dieser Lösung im Großen und Ganzen wieder aufgenommen, sie weichen jedoch in zwei Punkten ab: der Höhe der zu gewährenden Zulagen und der Kürzung der Rente bei vorzeitigem Einzug.
Während das nationale Modell von 2024 bis 2032 3’252 Millionen Franken kosten würde, würde das des Ständerats 3’290 Millionen Franken kosten. Beide Lösungen erfüllen die vom Bundesrat auferlegte Auflage, dass mindestens ein Drittel der Ersparnisse aus der Anhebung des Rentenalters (10 Milliarden) zum Ausgleich verwendet werden.
Ein bisschen sozialer
Im Detail bietet der Ständerat einen etwas höheren monatlichen Zuschlag an. Sie bietet 160 Franken für Frauen mit einem massgebenden Jahreseinkommen bis 57 360 Franken (gegen 140 Franken im Nationalrat), 100 Franken bis 71 700 Franken (90 Franken) und 50 Franken ab 71 701 Franken (40 Franken).
„Von dem Modell sollen vor allem Menschen mit geringem Einkommen profitieren. Je geringer das Einkommen, desto wichtiger ist die AHV früher“, so Pirmin Bischof (Mitte/SO). Die Anpassungen der Beilage sind aus dieser Sicht sozialer als von der Nacional vorgeschlagen.
Das Modell des progressiven Rückgangs wird gestaffelt über die neun Jahre erworben. Konkret erhalten Frauen in den ersten Jahren einen Bruchteil der Zulage, im vierten und fünften Jahr die volle Zulage und in den letzten vier Jahren nochmals eine Ermäßigung.
Weniger vorteilhafte Frühpensionierung
Bei Frauen, die vorzeitig, maximal drei Jahre vor dem Referenzalter, in Rente gehen, ist der Ständerat hingegen strenger. Der Kürzungssatz wäre insbesondere für mittlere und obere Einkommen höher.
Daher erwarten die Senatoren ein Einkommen zwischen 57’300 Franken und 71’700 Franken, eine Kürzungsquote von 2,5% bei 64 Jahren, 4,5% bei 63 Jahren und 6,5% bei 62 Jahren. Bei einem Umsatz von 71.700 würden diese Sätze 3,5 %, 6,5 % bzw. 10,5 % betragen. Das ist ein halber Prozentpunkt mehr als von National prognostiziert, mit einer Ausnahme.
Diese Globallösung zum Zuschlag und den Bedingungen bei vorzeitiger Pensionierung wurde mit 34 zu 9 Stimmen einer Alternative von Damian Müller (PLR / LU) vorgezogen. Die radikalen Liberalen wollten den Zeitraum, in dem Frauen Zuschläge erhalten können, auf sieben Jahre begrenzen. Die meisten waren der Meinung, dass der End-to-End-Kompromiss nicht komplizierter werden sollte.
Zusatzrenten: ausnahmslos
Der Ständerat ist hingegen nicht damit einverstanden, den Zuschlag bei der Berechnung der Zusatzrenten zu berücksichtigen. Mit 21 zu 18 Stimmen bestand er darauf, die Auszählung zu beantragen. Die Linke kämpfte vergeblich dafür, ihn auszuschließen. Fast 12% der Frauen erhalten Zusatzleistungen. Wir dürfen nicht riskieren, ihre Lage zu verschlimmern, fragte Marina Carobbio (PS/TI) vergeblich.
Einig sind sich die Senatoren hingegen über die Wartezeit beim Wohnungslosengeld: Sie soll von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt werden.
Nicht der SNB beitreten
Was die SNB schliesslich angeht, will der Ständerat von einer allfälligen Zuweisung der Negativzinsen an die AHV nichts wissen. Hannes Germann (UDC/SH) und Jakob Stark (UDC/TG) wiederholten vergeblich, dass dieses Geld dem Volk gehöre und es eine faire Gegenleistung sei.
Charles Juillard (Center / JU) erinnerte daran, dass zwei Drittel des Gewinns der SNB an die Kantone ausgeschüttet wurden und letztlich den Bürgern zugute kamen. Argumente, die überzeugten: Die Entscheidung, den Gewinn nicht anzurühren, wurde mit 27 zu 15 Stimmen gefasst.
Die Kammern hatten bereits vereinbart, das Renteneintrittsalter auf 65 Jahre zu harmonisieren, auf das 62. Lebensjahr für den Vorruhestand und den Mehrwertsteuersatz um 0,4 Punkte zur Finanzierung der Versicherung anzuheben.
/ ATS
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