Streaming-Dienste wie Netflix, HBO und Disney müssen mindestens 4% ihres Bruttoeinkommens für die Produktion von Schweizer Filmen aufwenden. Davon ist die Kulturkommission des Nationalrats (KEK-N) überzeugt und hat sich bei der Prüfung des konkreten Gesetzesentwurfs an die bereits vom Ständerat festgestellten Feststellungen angepasst.
Angesichts der explosionsartigen Zunahme von Online-Plattformen hat der Bundesrat einen Plan zum Schutz der Unterhaltungsbranche erarbeitet. Der Plan sieht eine Verpflichtung für Rundfunkanstalten und Rundfunkveranstalter vor, 4% der Bruttoeinnahmen der unabhängigen Schweizer Filmproduktion zuzuordnen oder eine Ersatzsteuer zu entrichten.
Die Kommission hat diesem Element des Gesetzes schließlich mit 14 zu 10 Stimmen nachgegangen, heißt es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste von heute. Eine Minderheit wird im Plenum vorschlagen, den Beitrag auf 2 % zu senken. Eine andere Minderheit will diese Verpflichtung einfach abschaffen. Der Nationalrat hatte im September 2020 beschlossen, die Schwelle auf 1 % abzusenken. Doch der Ständerat sei bei der Version des Bundesrates geblieben.
Mit 13 zu 10 Stimmen schlägt die CSEC-N zudem vor, explizit nur die SRG von der Anlagepflicht auszuschliessen und stimmt auch in diesem Punkt mit dem Ständerat ab.
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