Home » UBS / Steuerbetrug: Berufungsentscheid für die Bank vom Montag

UBS / Steuerbetrug: Berufungsentscheid für die Bank vom Montag

by Rafael Simon

Paris (awp / afp) – Fast drei Jahre nach einer Rekordstrafe entschied das Pariser Berufungsgericht am Montag über das Schicksal der UBS-Bank, die verdächtigt wird, zwischen 2004 und 2012 in Frankreich illegal Kunden durchsucht zu haben, um „ihr Vermögen vor den Schweizern geschützt zu platzieren“. Steuerbehörden.

Ursprünglich für Ende September angesetzt, aber verschoben, ist diese Entscheidung mit Herausforderungen für die Nummer eins im Schweizer Bankensektor verbunden, die gegen seine Verurteilung am 20. Februar 2019 sofort Berufung auf eine Strafe von 3,7 Milliarden Euro, die höchste von die Geschichte. in Frankreich in einem Verfahren zur Steuerhinterziehung begangen.

Das weltweite Schwergewicht der Vermögensverwaltung, seine französische Tochtergesellschaft und drei seiner ehemaligen Führungskräfte waren zudem zu 800 Millionen Euro Schadenersatz an den französischen Staat verurteilt worden, zivilrechtlich.

Das für 13.30 Uhr angesetzte Urteil des Berufungsgerichts wird von den Märkten sorgfältig analysiert. UBS, die stets behauptet hat, die zum Zeitpunkt der Ereignisse geltende französische, schweizerische und europäische Gesetzgebung zu respektieren, hat in diesem Fall eine Kaution in Höhe von 1.100 Millionen Euro hinterlegt und 450 Millionen Euro für diesen Rechtsstreit bereitgestellt.

In diesem Fall von kolossalen Beträgen war die Bank im März in Paris wegen Geldwäsche, verschärft durch Steuerhinterziehung und illegale Bankverwaltung, zusammen mit ihrer französischen Tochtergesellschaft, die wegen Mittäterschaft angeklagt wurde, und sechs ehemaligen Mitarbeitern in Berufung gegangen.

UBS steht im Verdacht, Schweizer Verkäufer nach Frankreich zu entsenden, um vermögende Kunden ihrer französischen Tochtergesellschaft, insbesondere bei Empfängen, Konzerten oder Golfturnieren, „zu jagen“, um sie davon zu überzeugen, in der Schweiz nicht deklarierte Konten zu eröffnen.

In der Berufung beantragte die Staatsanwaltschaft eine neue Verurteilung wegen eines „Teils der UBS-Geschichte“, gleichbedeutend mit massiver Steuerhinterziehung, mit der Begründung, die Bank habe „wissentlich die Konten französischer Steuerhinterzieher geführt“.

Allerdings forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von „mindestens“ zwei Milliarden Euro, deutlich unter der erstinstanzlichen Strafe.

Zwischen den beiden Verfahren hat der Kassationshof, das höchste Gericht der französischen Gerichtsbarkeit, mehrere Entscheidungen erlassen, die die Berechnung der von UBS verhängten Strafe ändern können.

„Es war vorbei“

Die Staatsanwaltschaft verlangte auch eine Bestätigung der 15 Millionen Euro Strafe, die das Gericht für UBS Frankreich verhängt hat, sowie bedingte Freiheitsstrafen und hohe Geldstrafen für die sechs ehemaligen Führungskräfte des Mutterkonzerns und seiner Tochtergesellschaft.

Der französische Staatsanwalt forderte vom Gericht eine Milliarde Euro Schadensersatz.

Die Verteidigung der UBS forderte den Freispruch und beteuerte, dass es „keinen Beweisgrundsatz“ für rechtswidrige Kontrollen gebe.

Denis Chemla griff mich gegen die „wahnhafte Theorie an, nach der UBS Frankreich (wäre) ein Staubsauger der Ersparnisse der Franzosen zugunsten der UBS Schweiz gewesen wäre“, als Me Hervé Temime behauptete, dass in „der vergangenen Ära“ der fakten Er warf ihm vor, UBS biete zwischen 2004 und 2012 nur Dienstleistungen rund um das Bankgeheimnis an, die dann durch ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union «geschützt» seien.

Seit 2017 wird sukzessive ein automatischer Datenaustausch eingeführt, der das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses auf Papier unterzeichnet. Jedes Land muss nun die Existenz eines Kontos im Namen eines ausländischen Staatsbürgers seinem Herkunftsland melden.

Bis Ende 2015 hatten 4.000 französische UBS-Kunden ihre Situation mit einer eigenen Abteilung des französischen Wirtschaftsministeriums für 3,7 Milliarden stille Vermögenswerte reguliert. Diese reuigen Steuerzahler zählen mittlerweile fast 17.000.

Die Ermittlungen begannen im Jahr 2011 und wurden insbesondere durch ehemalige Mitarbeiter wie Nicolas Forissier, ehemaliger Direktor der Internen Revision bei UBS France, angeheizt.

Gleichzeitig in Frankreich befragt, hatte die Schweizer Tochter der britischen Bank HSBC einen Rechtsstreit vermieden, indem sie 2017 300 Millionen Euro an das Finanzamt gezahlt hatte.

In den USA, wo der UBS insbesondere vorgeworfen wurde, mehr als 17.000 Amerikanern Steuerhinterziehung ermöglicht zu haben, hatte die Bank 2009 eine Summe von 780 Millionen Dollar gezahlt.

Die Vermögensverwaltung ist das historische Geschäft von UBS. Laut ihrem Jahresbericht sind heute Vermögenswerte in Höhe von mehr als 3 Billionen US-Dollar investiert.

afp / rp

You may also like