Der Genfer Stadtrat Simon Brandt, der wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt ist, wurde an diesem Dienstag vom Genfer Polizeigericht wegen „unüberwindbarer und schwerwiegender“ Zweifel freigesprochen, die in der Akte verblieben.
Der Angeklagte, der von dem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren zutiefst betroffen war, nahm an der Verlesung des Urteils nicht teil. Generalstaatsanwalt Olivier Jornot, der die Verurteilung des ehemaligen Genfer Stadtvorstandskandidaten beantragt hatte, sagte am Ende der Anhörung kein Wort.
Die Präsidentin des Polizeigerichts Sabina Mascotto schloss nicht aus, dass Simon Brandt der Presse im Dezember 2018 einen vertraulichen Bericht über die Finanzkontrolle der Stadt Genf übermittelte, in dem bestimmte Missbräuche in Bezug auf berufliche Ausgaben hervorgehoben wurden. innerhalb der Geschäftsleitung.
Aber für den Richter erlauben es die Elemente der Untersuchung nicht, dies mit Sicherheit zu bejahen. Der Geheimbericht wurde den fünf Mitgliedern des Verwaltungsrats der Stadt Genf sowie rund vierzig Beamten der Stadtverwaltung übermittelt. Es ist nicht auszuschließen, dass andere Personen den Bericht durchgesickert haben.
Ohne Gedächtnis
Frau Mascotto betonte, dass Simon Brandt keine sehr genauen Erläuterungen zum Ablauf der Ereignisse gegeben habe. Der gewählte Beamte gab insbesondere an, dass er sich nicht daran erinnern könne, den Bericht einem Journalisten übermittelt zu haben. Aber nichts in der Akte, keine E-Mail, kein Anruf weist darauf hin, dass er es getan hat.
Allerdings hätte Simon Brandt Grund gehabt, den Bericht durchsickern zu lassen. Für ihn, weil er für die Wahl des Stadtvorstands kandidierte, auch für seinen „Freund“ Pierre Maudet. Der Bericht hätte eine Abweichung erzeugen und von den rechtlichen Fragen ablenken können, mit denen der ehemalige Staatsrat damals zu kämpfen hatte.
Auch ein SMS-Austausch zwischen den beiden Männern, der darauf hindeutete, dass das Durchsickern des Berichts vorsätzlich und organisiert gewesen sei, war ein Vorwurf, den die Generalstaatsanwaltschaft vorgelegt hatte. Das Gespräch lasse jedoch keine Schuldzuweisungen zu, weist das Polizeigericht grundsätzlich hin.
Seiner Meinung nach sprach der Richter Simon Brandt 200 Franken für die moralische Schädigung und 2000 Franken für die Leibesvisitation des gewählten Amtsträgers durch die Polizei zu. Zudem gewährte er ihm rund 12’000 Franken für seine Verteidigungskosten. Die Anwälte des Stadtrats forderten eine Summe von mehr als einer Million Franken.
/ ATS
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