Das Pariser Berufungsgericht hat seine Entscheidung am Montag aufgrund des Krankheitsurlaubs eines der drei Richter des Gerichts auf den 13. Dezember verschoben.
Das Pariser Berufungsgericht hat am Montag, 13. Dezember, seine Entscheidung über den Schweizer Vermögensverwaltungsriesen UBS verschoben, der in Frankreich wegen Geldwäscherei, die durch Steuerbetrug und illegale Bankverwaltung zwischen 2004 und 2012 verschlimmert wurde, strafrechtlich verfolgt wurde.
Die Bank wurde im Februar 2019 mit einer Geldstrafe von 3,7 Milliarden Euro belegt, der schwersten jemals in Frankreich ausgesprochenen Sanktion wegen Steuerhinterziehung. Der weltgrößte Vermögensverwalter wurde zudem zu 800 Millionen Euro Schadensersatz an den französischen Staat verurteilt.
Lesen Sie auchUSA: Anführer des russischen Riesen Novatek wegen Betrugs und Steuerhinterziehung angeklagt
Die grösste Bank der Schweiz, die immer behauptete, keine Gesetzesverstöße begangen zu haben, legte Berufung ein, und nach einem zweiten Prozess im März wurde die Entscheidung am Montag erwartet.
Letzteres konnte jedoch nicht sein“abgeschlossen“ fällig „Krankenstand„Von einem der drei Richter des Gerichts“, erklärte Präsident François Reygrobellet in einem kleinen Gerichtssaal voller Angeklagter und vielen Anwälten.
UBS wird verdächtigt, ihre Vertriebsmitarbeiter zwischen 2004 und 2012 illegal nach Frankreich geschickt zu haben, um „Jagd»Wohlhabende Kunden Ihres Partners, bei Empfängen, Sportturnieren oder Konzerten, um sie davon zu überzeugen, in der Schweiz nicht deklarierte Konten zu eröffnen.
UBS France trat zusammen mit sechs ehemaligen Führungskräften wegen Mittäterschaft auf.
Eine Geldstrafe von „mindestens»Zwei Milliarden Euro werden benötigt
Während des Berufungsverfahrens beantragte das Staatsministerium eine Geldstrafe von „mindestens„Zwei Milliarden Euro, deutlich unter der erstinstanzlichen Strafe.
Zwischen den beiden Prozessen hat der Kassationshof, das höchste Gericht der französischen Gerichtsbarkeit, tatsächlich mehrere Entscheidungen erlassen, die die von der UBS verhängte Strafe abändern könnten.
Die Staatsanwaltschaft verlangte auch die Bestätigung der 15 Millionen Euro Geldstrafe für UBS Frankreich sowie die Aussetzung von Freiheits- und Geldstrafen für die sechs ehemaligen Beamten, von denen einer vom Gericht freigesprochen worden war.
Lesen Sie auchUBS legt Berufung ein, um Rekordstrafe zu vermeiden
Die Verteidigung der Bank beantragte Freispruch und behauptete, UBS habe „die Bestimmungen der nationalen und europäischen Gesetzgebung genauestens respektiert„Zur maßgeblichen Zeit in Kraft und eine Datei kritisieren ohne“der Beginn eines Tests».
Der französische Staat, eine Zivilpartei, forderte eine Milliarde Euro Schadensersatz.
Bis Ende 2015 hatten rund 4000 UBS-Kunden ihre Situation mit einer speziellen Abteilung des französischen Wirtschaftsministeriums für 3,7 Mrd.
„Kann mit Boxhandschuhen nicht tippen. Speckfan. Entdecker. Möchtegern-Bierkenner. Preisgekrönter Alkoholspezialist. Webjunkie.“