Auf Antrag Italiens und im Auftrag des Bundesamts für Justiz (BJ), heute in den Kantonen Graubünden, Tessin und St. Gallen und Zürich sechs Personen wegen Auslieferung inhaftiert, angeklagt insbesondere der Verbrechen von Drogen und in einigen Fällen kriminelle Verschwörung.
Die sechs italienischen Staatsbürger wurden heute von den Polizeien Graubünden, Tessin, Sangallo und Zürich festgenommen (2 in Graubünden, 2 im Tessin, 1 im Kanton St. Gallen und 1 im Kanton Zürich). Das BJ ordnete die Festnahmen aufgrund von italienischen Auslieferungsersuchen aufgrund von m . anvom Gericht Florenz und der Staatsanwaltschaft Mailand wegen mutmaßlicher in Italien begangener Verbrechen festgenommen, zumindest teilweise aber auch in der Schweiz.
Den Festnahmen folgten Ermittlungen der Kantone sowie der Eidgenössischen Kriminalpolizei und des Bundesamtes für Öffentlichkeitsarbeit, die auf Ersuchen der italienischen Behörden auch Hausdurchsuchungen im Tessin durchführten.
Für in der Schweiz begangene Verbrechen es besteht die Möglichkeit der Auslieferung an Italien, sofern die kantonalen Staatsanwälte oder die Staatsanwaltschaft des Bundes, insbesondere aus Gründen der Verfahrensökonomie, ihr Vorrang einräumen wollen. Im Auftrag des BJ werden die Festgenommenen von den Behörden Graubündens, Tessins, Sangallo und Zürich zu den italienischen Ersuchen so bald wie möglich angehört.
Gestatten sie eine sofortige Auslieferung, gilt das vereinfachte Verfahren und das BJ kann die Auslieferung an Italien unverzüglich bewilligen. Widerspricht dagegen jemand der Auslieferung, entscheidet das BJ aufgrund des italienischen Ersuchens und der Stellungnahme der ausgelieferten Person. Gegen den Auslieferungsentscheid des BJ, dessen Entscheid nur in besonderen Fällen, insbesondere bei Verdacht auf schwerwiegende Verfahrensmängel im Ausland, vor dem Bundesgericht angefochten werden kann, kann das Bundesstrafgericht Beschwerde einlegen.
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