Das Bundesstrafgericht hat an diesem Mittwoch den Urheber eines Sprengstoffanschlags auf einen Geldautomaten im Dezember 2019 in Sevelen (SG) zu 74 Monaten Haft verurteilt. Dieser Prozess war der erste in der Schweiz.
Das Gericht sprach den Angeklagten, einen 30-jährigen Rumänen, der Gefährdung des Arbeitsplatzes, krimineller Absicht, Sprengstoff oder giftigen Gasen, Diebstahl und Sachbeschädigung für schuldig. Die bereits abgesessenen 552 Tage Gefängnis werden von der Strafe abgezogen. Am Ende seiner Haft wird der Mann für zehn Jahre aus der Schweiz ausgewiesen.
In seiner Anklage betonte das Bundesministerium für Öffentlichkeitsarbeit (MPC), dass der Angeklagte akzeptiert habe, dass die Menschen verletzt werden könnten. Der Händler stand nämlich an der Fassade eines mehrstöckigen Wohn- und Geschäftshauses. Nach der Sprengung des Geldautomaten hatte der Mann 126.600 Franken gestohlen. Der Vermögensschaden beträgt 100’000 Franken.
Die Polizei identifizierte den Rumänen anhand einer DNA-Spur an einem Brecheisen. Am 19. Juni 2020 erließ das MPC einen internationalen Haftbefehl. Am selben Tag wurde der Mann im österreichischen Dornbirn festgenommen und schließlich an die Schweiz ausgeliefert.
Verfahren auf dem Vormarsch
Die Zahl der Verfahren wegen Angriffen auf Geldautomaten mit Sprengstoff steigt nach Angaben des MPC seit zwei Jahren. Mehrere Faktoren können dieses Phänomen erklären, erklärte Florian Näf, Sprecher des Bundespolizeiamtes (Fedpol).
„Eine davon ist die Enge der Schweiz. Das bedeutet, dass die Bands schnell in der Schweiz sind und schnell wieder abreisen. Ein weiterer Faktor ist die dichte Abdeckung von Geldautomaten. Auch abgelegene Regionen werden abgedeckt, das kann einen attraktiven Effekt haben“, sagte er gegenüber RTS und dem deutschsprachigen Fernsehen SRF.
(Satz SK.2021.45 vom 22.12.2021)
/ ATS
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