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In der Schweiz braut sich eine kleine Revolution zusammen. Ab dem 1. Januar können alle, die es wünschen, ihr Geschlecht mit einer einfachen Erklärung ändern. Damit gehört die Schweiz neben Belgien, Portugal, Irland und Norwegen zu den wenigen Ländern, die eine Geschlechtsumwandlung ohne ärztliche Diagnose ermöglichen.
Mit unserem Korrespondenten in Genf, Jeremia Lanche
Eine einfache Erklärung des Familienstandes. Mehr braucht es ab dem 1. Januar, um den Schweizer Behörden Ihre Geschlechtsumwandlung zu bescheinigen. Es ist nicht notwendig, die Hormontherapietabelle mit ärztlichem Rat durchzugehen. Um keinen langen Rechtsweg einzuleiten.
Dies betrifft Kinder, die mit schlecht ausgebildeten Genitalien geboren werden und es daher schwierig ist, sie bei der Geburt als männlich oder weiblich zu definieren. In der Schweiz wären es etwa vierzig pro Jahr.
Das neue Gesetz zielt auch auf Transgender ab. Sie sind zwischen 100 und 200 Jahre alt, um sich einer Operation zur Geschlechtsumwandlung unterzogen zu haben oder erwägen eine Operation.
Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Änderung des Familienstands hat keine Auswirkungen auf Ehen oder Abstammungsregeln.
Das Gesetz legt auch kein neutrales Geschlecht fest. Der Text sieht auch die Ablehnung von Anträgen auf Geschlechtsumwandlung vor, die die Behörden als missbräuchlich betrachten würden.
► Siehe auch Die Schweizer stimmen mit überwältigender Mehrheit für die offene Ehe mit gleichgeschlechtlichen Paaren.
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