Was ändert sich mit der Verlängerung des gestern von der Regierung erlassenen Ausnahmezustands bis zum 31. März? Und wie verbinden Sie diese Entscheidung mit der kürzlich erfolgten Einführung des Super Green Pass? Und was bedeutet das alles bei grenzüberschreitenden Reisen? Dies sind einige der Fragen, die sich unsere Leser stellen und auf die Sie unten halb und situationsbezogen die Antworten finden.
Bevor wir uns die aktuellen Verpflichtungen im Detail anschauen, die teilweise ab morgen, 16. Dezember, stehen, sind einige Klarstellungen notwendig:
1. Die autonomen Regionen und Provinzen können auch in Verkehrsangelegenheiten andere einschränkende Bestimmungen erlassen, die selbstverständlich nur im Zuständigkeitsbereich und während der von den einzelnen Organen bezeichneten Frist gelten;
2. In jedem Fall sind von der Impfpflicht ausgenommene Minderjährige von der Green Pass-Pflicht ausgenommen (d. h. Minderjährige unter 12 Jahren, für die jedenfalls seit einigen Tagen die Möglichkeit der Impfung besteht, jedoch nur im Bereich von 5 bis 11 Jahren) und Personen, die aufgrund eines bestimmten Gesundheitszeugnisses von Krankheiten betroffen sind, die eine Impfung ausschließen;
3. Die folgenden Einschränkungen gelten für die weißen, gelben und orangen Zonen. In den roten Zonen ist es tatsächlich verboten, das Haus zu verlassen, außer bei Bewegungen, die durch nachgewiesene Arbeitsbedürfnisse und Notsituationen motiviert sind: Jedenfalls ist jede Bewegung in und aus der Region selbst verboten;
4. Die Strafe für den Verstoß gegen eine der folgenden Regeln beträgt 400 Euro und reduziert sich auf 280 Euro.
FLUGZEUGE
Wie bei allen regulären öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln wird der Grüne Pass, einfach oder verstärkt, immer benötigt, unabhängig von der Farbe der Zone (weiß, gelb oder orange). An Bord des Fahrzeugs gilt unabhängig vom Personenabstand eine Maskenpflicht.
BOOTE UND FÄHREN
Wie bei allen regulären öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln wird der Grüne Pass, einfach oder verstärkt, immer benötigt, unabhängig von der Farbe der Zone (weiß, gelb oder orange). An Bord des Fahrzeugs gilt unabhängig vom Personenabstand eine Maskenpflicht.
ZÜGE
Es wird nicht mehr zwischen Nah- und Fernverkehr unterschieden: Der Grüne Pass, einfach oder verstärkt, ist immer in allen Zügen vorgeschrieben, unabhängig von der Farbe des Gebiets (weiß, gelb oder orange). An Bord des Fahrzeugs besteht Maskenpflicht unabhängig vom Personenabstand und der Kapazität, die zum 1. September 2021 von 50 auf 80 % erhöht wurde.
LINE-BUS UND NCC-BUS
Wie in allen regulären öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln benötigen Sie sowohl für den regulären als auch für den Bus mit Chauffeur immer den Grünen Pass, einfach oder verstärkt, unabhängig von der Farbe des Bereichs (weiß, gelb oder orange). An Bord des Fahrzeugs besteht Maskenpflicht unabhängig vom Personenabstand (auf den zwischen Familienmitgliedern verzichtet werden kann). Derzeit liegt die Kapazität des öffentlichen Nahverkehrs unverändert bei 80 %
BUS, STRASSENBAHN, BUSZUG UND UNTERGRUND
Wie bei allen regulären öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln benötigen Sie für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und Trolleybusse) immer den Grünen Pass, einfach oder verstärkt, unabhängig von der Farbe des Gebiets (weiß, gelb oder orange) . Im Falle einer roten Zone ist das Reisen verboten, es sei denn, es liegt eine Notlage vor. Derzeit beträgt die Kapazität der Fahrzeuge 80 %, und der Fahrer kann durch die Aufhebung der Vorschriften für den Linienverkehr vermeiden, dass der Fahrgast angehalten wird, um dieser Verpflichtung nachzukommen. An Bord des Fahrzeugs gilt unabhängig vom Personenabstand eine Maskenpflicht. Benutzern wird empfohlen, eine höherwertige als chirurgische Maske zu verwenden, wenn der zwischenmenschliche Abstand von einem Meter nicht gewährleistet ist.
TAXI UND NCC
Um ein Taxi oder einen Mietwagen mit Fahrer (NCC) zu nehmen, benötigen Sie keinen Green Pass, weder den verstärkten noch den Basispass, unabhängig von der Farbe des Gebiets (weiß, gelb oder orange). In Taxis gelten weiterhin die bisher geltenden Regeln:
– Der Transport von Personen in der ersten Reihe ist verboten;
– In den hinteren Reihen können maximal zwei Passagiere Platz finden (diese Beschränkung gilt nicht zwischen Familienmitgliedern, Partnern usw.);
– Der Fahrer und die Passagiere müssen Masken tragen;
– Der Fahrer muss den Green Pass besitzen.
SCHULBUS
Der Schultransport ist je nach Alter der Schüler/Studenten unterschiedlich geregelt. Während Jugendliche unter 12 Jahren auch ohne Green Pass in den Schulbus einsteigen können, müssen die über 12-Jährigen einen Green Pass, Basic oder Enhanced, besitzen. Diese Regel ändert sich nicht entsprechend der Farbe des Bereichs und gilt daher sowohl für den weißen, gelben als auch für den orangefarbenen Bereich.
EIGENER PKW
Für private Autofahrten hat sich nichts geändert. In den weißen und gelben Bereichen ist je nach den beiden Situationen Folgendes zu tun:
eins. Mitbewohner, Verwandte, Verwandte
Ohne besondere Einschränkungen. Die Aufhebung der allgemeinen Abstandsregelung für Personen, die im selben Haus wohnen, für Angehörige und für Personen mit stabilen zwischenmenschlichen Beziehungen, ermöglicht die uneingeschränkte Nutzung des Autos ohne Maske. Es ist nicht notwendig, einen Green Pass zu besitzen.
zwei. Nicht zusammenleben, Verwandte, Verwandte
Für den Fall, dass sich im Auto nicht zusammenlebende Personen, Angehörige oder Verwandte befinden, gelten die Abstands- und Maskenregeln. Praktisch:
– Kein Beifahrer kann vorne im Auto bleiben;
– In den hinteren Sitzreihen pro Rücksitzreihe können maximal zwei Personen Platz nehmen;
– Alle Passagiere müssen eine Maske tragen;
– Es besteht keine Maskenpflicht, wenn das Fahrzeug mit einer Trennwand, meist aus Plexiglas, zwischen vorderer und hinterer Reihe ausgestattet ist und nur ein Fahrgast in der hinteren Reihe sitzt;
– Es gibt keine Green Pass-Anforderung.
In der orangefarbenen Zone werden die ersten Beschränkungen ausgelöst: Unbeschadet der vorgenannten Verpflichtungen ist die Verlegung in andere Gemeinden, Provinzen, Regionen nur bei Notwendigkeit, Gesundheit oder in der Gemeinde selbst nicht verfügbaren Dienstleistungen erlaubt. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn Sie aus Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 5.000 Einwohner in andere Gemeinden im Umkreis von 30 Kilometern mit Ausnahme der Landeshauptstadt ziehen. Im roten Bereich hingegen sind die Einschränkungen, wie eingangs erwähnt, auf alle Situationen außer im Notstand verallgemeinert.
ANDERE AKTIVITÄTEN
Hinsichtlich der Einzelheiten der einzelnen Aktivitäten (Arbeit, Zugang zu Geschäften und Büros, Schulen und Universitäten, sozial-sanitären Einrichtungen, Bars und Restaurants, Hotels, Sportstätten, Orte, an denen kulturelle und sportliche Aktivitäten und Veranstaltungen, Kongresse und Messen stattfinden, Kongresse, usw.), empfiehlt es sich, eine spezifische Tabelle der erlaubten Aktivitäten zu konsultieren, die auf der Website der Regierung (www.governo.it) im Abschnitt Häufig gestellte Fragen heruntergeladen werden kann.
REISE IN UND AUSLAND
Im Hinblick auf Reisen ins Ausland und aus dem Ausland, unabhängig von den verwendeten Mitteln, hat die jüngste Entscheidung der italienischen Regierung, ab dem 16. UE und auch für Geimpfte. In der Praxis ist es von morgen bis zum 31. Januar für die Ein- oder Wiedereinreise nach Italien, auch aus europäischen Ländern, erforderlich, einen molekularen Test mit einem Tupfer innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise in das Staatsgebiet oder eines Antigens durchzuführen. Test mit einem Tupfer innerhalb von 24 Stunden vor der Einreise nach Italien. In Bezug auf Reisen mit eigenem Pkw oder Straßenfahrzeugen gilt diese Bestimmung nicht, außer durch die Wiedereinführung spezifischer Kontrollen, möglicherweise durch Stichproben, an den Grenzen.
Länder
Die Maßnahme gilt für diejenigen, die aus den folgenden Ländern kommen (in der im letzten Frühjahr von der Regierung erstellten sogenannten Liste C aufgeführt: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark (einschließlich der Färöer und Grönland), Estland, Finnland , Frankreich (einschließlich Guadeloupe, Martinique, Guyana, Réunion, Mayotte und mit Ausnahme anderer Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents), Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (außer Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents) , Polen, Portugal (einschließlich Azorre und Madeira), Tschechien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Gebiete auf dem afrikanischen Kontinent), Schweden, Ungarn, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Andorra, Fürstentum Monaco.
Die notwendigen Unterlagen
Jeder, der aus einem dieser Länder zurückkehrt, muss, auch wenn er geimpft ist, den Anruf vorlegen Formular zum Standort des Passagiers in digitaler Form zur Ansicht von Ihrem Mobilgerät oder in Papierform, den Grünen Pass und die Bescheinigung, dass Sie in den 48 Stunden vor der Einreise in das Staatsgebiet vorgelegt haben ein molekularer Test, durchgeführt durch Abstrich und negatives Ergebnis, oder Antigentest, durchgeführt mit einem Abstrich und einem negativen Ergebnis, in den 24 Stunden vor der Einreise in das Staatsgebiet.
Treuhänderische Isolation für 5 Tage
Für den Fall, dass keine der oben genannten Bescheinigungen vorgelegt werden, sieht die Verordnung des Gesundheitsministeriums unbeschadet der Verpflichtung zur Vorlage des Molekular- oder Antigentests die treuhänderische Isolationsmaßnahme für fünf Tage an der im Passenger Locator angegebenen Adresse vor. Formular mit der Verpflichtung, sich am Ende dieser Frist einem molekularen oder antigenen Test zu unterziehen, der mit einem Tupfer durchgeführt wird.
Land, in das Sie gehen, Einschränkung, die Sie finden
Im Übrigen werden die Maßnahmen, die Reisen ins Ausland und aus dem Ausland regeln, anhand von fünf Länderlisten (A, B, C, D und E) bestätigt, für die spezifische und unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen sind. Da sich das Panorama nicht in wenigen Zeilen zusammenfassen lässt und sich sowohl die Liste als auch die Maßnahmen auf Anordnung des Gesundheitsministeriums ändern können, empfiehlt es sich, auf das spezielle Portal des Auswärtigen Amtes zu verweisen. www.viaggiaresicuri.it.
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