Neue Regelungen ab 1. Januar in der Schweiz. Menschen, die Transgender sind oder eine abweichende sexuelle Entwicklung haben, können jetzt einfach ihr Geschlecht ändern, indem sie zum Amt für Statistik gehen. Diese im Dezember 2020 von den Bundeskammern beschlossene Gesetzesänderung impliziert ein beschleunigtes Verfahren. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die fest und ständig davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht anzugehören. Eine ärztliche Untersuchung oder ein Gang vor Gericht sind keine Voraussetzung mehr. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich, wenn die Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und unter Vormundschaft steht. Diesen Fortschritt begrüßt Cécile Guinand, Mitglied von Togayther, einem LGBTIQ+-Verein aus Neuchâtel:
Die binäre Natur der Geschlechter steht außer Frage. Das Projekt schlägt auch nicht die Einführung einer dritten Geschlechteroption vor. Dies ist eine der Enttäuschungen, auf die Cécile Guinand hinwies:
Beachten Sie auch, dass die Geschlechtsumwandlung im Familienstand keine Auswirkungen auf die Ehe oder eingetragene Partnerschaft hat. Diese lösen sich nicht auf. / ats-lre
„Professioneller Kommunikator. Hipster-freundlicher Schöpfer. Gamer. Reiseexperte. Kaffeekenner.“