Präzedenzfälle. Im Dezember 2020 verhängte die CNIL eine Geldstrafe von 35 Millionen Euro gegen Amazon und 100 Millionen Euro gegen Google wegen Verstößen gegen die Cookie-Vorschriften. Zudem verhängte die Behörde aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen Google eine Geldstrafe von 50 Millionen Euro.
Anzumerken ist, dass die Schweiz ein neues Bundesgesetz zum Datenschutz verabschiedet hat, das frühestens im Herbst 2022 in Kraft treten könnte, aber viele Beobachter meinen, dass sich der Strafverfolgungsprozess deutlich verzögert hat. Sie gilt bereits vor ihrer Umsetzung als weniger ambitioniert als die europäische DSGVO.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte kann mit diesem neuen Gesetz zwar Bussen verhängen – von maximal 250’000 Franken – aber diese richten sich nicht gegen Unternehmen als solche. Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten ist die betroffene Person. Verbände und Datenschutzspezialisten befürchten, dass die Beträge nicht abschreckend genug sind und sich Unternehmen jeder Verantwortung durch Übergabe an den Verantwortlichen innerhalb ihrer Struktur entziehen.
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