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ADUC – Drogen – Nachrichten – SCHWEIZ

by Meinrad Biermann
Mit einer Initiative nahe dem neuen Schweizer Rechtsweg für Freizeit-Cannabis hat der Bundesgerichtshof den Besitz von Cannabis durch Minderjährige entkriminalisiert. Das Urteil stützt eine Entscheidung des Zürcher Bezirksgerichts aus dem Jahr 2016, als ein Student sich weigerte, die 8-Gramm-Besitzstrafe zu bezahlen.

Weil es wichtig ist?
Zumal damit vermutlich technisch und rechtlich die Geldbußen wegen Kinderbesitzes beendet sind. Die Polizei hätte vor vier Jahren aufhören sollen, Bußgelder zu verhängen, aber vorerst hat die Zürcher Polizei bekannt gegeben, dass sie weiterhin „Kleinbeträge melden“ werde, obwohl gegen Personen keine Geldstrafen mehr verhängt werden können.
Auf jeden Fall ist es ein europäisches Land (wenn auch nicht aus der EU), das in diesem Bereich wichtige Reformschritte unternimmt und in allen anderen Ländern des Kontinents „den Boden bereitet“.
Der Schweizer Ansatz, also die Förderung des Vertriebs in Apotheken und sozialen Kreisen, könnte ein Modell sein, das zumindest zunächst auch Deutschland übernehmen könnte.

(von ICBC – Internationale Cannabis-Business-Konferenz vom 01.04.2022)

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