Die Schweiz muss ein Ad-hoc-Gesetz zum Verbot der Hamas verabschieden, entschied der Bundesrat am Mittwoch. Dies ist die beste Lösung, um die Aktivitäten der Organisation zu bekämpfen.
Ein Gesetz wird den Bundesbehörden die geeigneten Instrumente an die Hand geben, um mit der Situation umzugehen, die seit dem 7. Oktober im Nahen Osten herrscht. Die Eidgenössischen Justiz-, Polizei- und Verteidigungsdepartemente müssen bis Ende Februar 2024 ein Projekt vorlegen.
Die Regierung entschied sich für das ordentliche Verfahren, wie Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider der Presse in Bern mitteilte. Nach dem Konsultationsverfahren liegt die Entscheidung beim Parlament.
„Wir müssen uns die Zeit nehmen, ein Qualitätsgesetz zu konsultieren und vorzulegen“, sagte er und fügte hinzu, dass „es keine Dringlichkeit als solche gibt.“ „Das Parlament wird über eine Notstandsklausel entscheiden können.“
Nicht die palästinensische Bevölkerung
Der Bundesrat hatte bereits am 11. Oktober beschlossen, die Hamas als Terrororganisation einzustufen. Ihrer „eindeutigen“ Verurteilung der Anschläge vom 7. Oktober müssten konkrete Taten folgen, erinnerte die Ministerin. Dieses Datum stellt einen „Paradigmenwechsel“ dar.
Das Verbot richte sich nur gegen die Hamas und nicht gegen die palästinensische Bevölkerung, betonte er. Die Schweiz werde weiterhin palästinensische NGOs unterstützen und sich „für Lösungen im Kontext dieses Konflikts einsetzen“.
Außenminister Ignazio Cassis erinnerte daran, dass die Schweiz vorerst weiterhin die Zwei-Staaten-Lösung befürworte. Diese Lösung „ist gültiger denn je, da es derzeit schwierig ist, sich eine Einstaatenlösung vorzustellen“, erklärte er und meinte, dass in den kommenden Monaten Überlegungen zu diesem Thema erforderlich seien, um die Position der Schweiz zu verfeinern.
Der heutige Entscheid könnte Einfluss auf die Aussenpolitik der Schweiz haben, aber der Kampf gegen den Terrorismus und seine Finanzierung „gewinnt“, sagte die Jura-Frau. Beispielsweise könnten „gefährliche Menschen effektiver aus unserem Land entfernt werden.“ Im Falle einer Berufung werden Entscheidungen stärker ausfallen, was die innere Sicherheit stärkt.
Frau Baume-Schneider erwähnte erneut ein vereinfachtes und beschleunigtes Strafverfahren gegen Terroristen. Straftaten im Zusammenhang mit der Hamas fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für öffentliche Gewalt. Die Änderung soll auch eine bessere Erkennung von Finanzintermediären ermöglichen.
Humanitärer Dialog
Andererseits wird es den Dialog zwischen Partnern, beispielsweise humanitären Partnern, mit der Hamas nicht verbieten. Dem IKRK stehe es frei, mit der Hamas in Dialog zu treten, sagte Ignazio Cassis. „Er macht es bereits und er muss es auch weiterhin tun.“
Auch die beiden sicherheitspolitischen Ausschüsse des Parlaments brachten Anträge für ein Verbot der Hamas ein. Die Texte werden während der Dezember-Sitzung besprochen.
Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: ats
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