Der Prozess des Zusammenbruchs von Schweizer Bankgeheimnis Nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung scheint es unumkehrbar zu sein und lüftet weiterhin den Schleier über die Konten der Italiener bei den Banken der Eidgenossenschaft. Mit einer Tendenz, die im Vergleich zu den Vorjahren zunehmend zu sein scheint. Es bleibt jedoch die Frage nach der tatsächlichen steuerlichen Ansässigkeit, die mich beunruhigt Italienische Steuerzahler auf dieser oder jener Seite der Furt.
Die Schweiz wird das Land am 1. Januar 2024 verlassen schwarze Liste, die von der italienischen Regierung erstellte Liste nicht kooperativer Länder in Steuerangelegenheiten. Das Inkrafttreten ist für den Steuerzeitraum vorgesehen, der auf die Veröffentlichung im Amtsblatt durch Ministerialerlass vom 28. Juli 2023 folgt.
Daher ist der italienische Steuerzahler bis zum 31. Dezember 2023 zur Zahlung verpflichtetBeweislast des tatsächlichen Wohnsitzes in der Schweiz. Ab dem 1. Januar 2024 muss die italienische Steuerbehörde die dokumentarischen Elemente finden, die die fiktive Überstellung in die Schweiz rechtfertigen.
Ein Artikel erschien in Italien heute Am 10. Oktober letzten Jahres mit dem Titel: „Der Schleier fällt auf Konten in der Schweiz“ werden die von der AFC (der Eidgenössischen Steuerverwaltung), der Schweizer Steuerbehörde, bereitgestellten Daten detailliert beschrieben. In ihrem „Afc 2022 Activity Report“ listet die Agentur die Länder auf, mit denen die automatischer Informationsaustausch (SAI) nach dem OECD Common Reporting Standard (CRS), der im Januar 2017 für die Schweiz in Kraft trat.
Der OECD-Standard basiert auf dem Modell von US-Gesetzgebung Gemacht. Die Vereinigten Staaten, die 2008 als erster Staat das Bankgeheimnis eingeführt haben und Mitglied der OECD sind, sind dem jedoch nicht beigetreten automatischer (und damit gegenseitiger) Informationsaustausch. Das EFS tritt aufgrund bilateraler Abkommen zwischen der Schweiz und jedem Partnerland in Kraft.
Drei Ebenen des Informationsaustauschs.
Der Austausch von Steuerinformationen erfolgt gleichzeitig in drei Ebenen: automatischer, spontaner und bedarfsorientierter Austausch. Beim ersten tauschen die Partnerländer regelmäßig Daten aus Finanzkonten und Berichte zur Verfügung stellen. Im zweiten Fall verfügt der Staat über die Informationen und geht davon aus, dass der andere Staat daran interessiert sein könnte. Der dritte wird unter einer Spezifikation aktiviert. Hilfeanfrage Steuerverwaltung. Letzteres wird durch Abkommen zur Doppelbesteuerung und gegenseitigen Steuerhilfe geregelt.
Bezüglich der Schweiz fungiert der Bern AFC als Filter zwischen den Finanzinstitutionen (Banken, Treuhandgesellschaften, Versicherungen etc.) und kantonale Steuerverwaltungen, die Daten ausländischer Steuerpflichtiger an ausländische Steuerbehörden zu übermitteln. Finanzinstitute sind verpflichtet, der AFC vor dem 30. Juni eines jeden Jahres alle Informationen im Zusammenhang mit den Konten von zu übermitteln gebietsfremde Kunden (Name, Geburtsdatum, Adresse, Steueridentifikationsnummer, Kontostand, Kapitalerträge). Das AFC hingegen muss es vor dem 30. September eines jeden Jahres an die zuständigen Behörden der Partnerstaaten übermitteln.
Daher handelt es sich um eine bedeutsame Abwechslung, selbst wenn wir ein Jahrzehnt zurückblicken. Im Jahr 2022 waren 9.000 Schweizer Finanzinstitute zur Einhaltung verpflichtet verpflichtende Kommunikation von gebietsfremden Kundendaten. Gemäss ihrem Dokument leistete die AFC Partnerstaaten Unterstützung für 3,4 Millionen Girokonten und erhielt Informationen (von Schweizern mit Vermögenswerten im Ausland) zu 3,1 Millionen Konten. Informationen zu den 3,4 Millionen Girokonten in der Schweiz, übermittelt durch die AFC, siehe Deutschland an erster Stelle (23,37 %), gefolgt von Frankreich (19,70 %) mein Italien (10,79 %) für insgesamt rund 366.860 Einzahlungen im Namen von Italienern.
Auch wenn das Bank- und Steuergeheimnis für Ausländer, die immer noch Rechtsmittel einlegen können, (fast) verschwunden zu sein scheint, ist es für immer noch in Kraft die Schweizer. Das zeigt die Zahl der ins Ausland verschickten Auskunftsanfragen. Der AFC übermittelt dann die Daten seiner Mitbürger an kantonale Steuerbehörden Oftmals stimmen die Daten nicht mit denen der tatsächlich im Kanton ansässigen Steuerpflichtigen überein, wie eine Untersuchung der Schweizer Monatszeitschrift ergab Bilan letzten Januar („Die Hürden, die die kantonalen Steuerbehörden bestrafen“).
Der Kern der Pauschalsteuer-Frage
In der Schweiz besteht keine direkte Beziehung zwischen Finanzinstituten und kantonalen Steuerbehörden die exklusive Last Entgegennahme und Bearbeitung der Steuererklärungen ihrer Steuerpflichtigen für steuerliche Zwecke. Banken spielen nicht die Rolle Steuereinbehaltsbeauftragter und sind nicht verpflichtet, Informationen an lokale Behörden zu senden, sondern nur an die AFC in Bern. Darüber hinaus bleibt die Frage der Einheitssteuer, der einige ausländische Einwohner unterliegen und zu der die kantonalen Behörden nur sehr wenige Hinweise haben, noch offen.
Im Jahr 2021 Schweizer Parlament lehnte eine Initiative des Kantons Bern ab, die auf die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs auf lokaler Ebene abzielte. Im Jahr 2014 wurde ein Ausschuss bestehend aus rechte Parteien hatte eine ausreichende Anzahl von Unterschriften gesammelt, um ein Volksreferendum auszurufen, das darauf abzielte, das Bankgeheimnis in die Bundesverfassung einzuführen. Die Regierung erwirkte seinen Rückzug als Gegenleistung dafür, dass sie die Überprüfung des Schweizer Steuerstrafrechts blockierte.
Die Schweiz muss sich daher einem Kern von stellen Interne Steuerhinterziehung. Seit 2010 besteht die Möglichkeit für den Schweizer Steuerzahler Selbstbericht ohne Strafen zu zahlen, sondern nur die hinterzogene Steuer zu zahlen. Eine Maßnahme, die nicht die gewünschte Wirkung zeitigte. Von 2010 bis Juni 2022 hat die AFC insgesamt 129.000 Beschwerden festgestellt.
In Bezug auf ausländischgibt es zwei Vorsichtsmaßnahmen bezüglich des automatischen Informationsaustauschs. Ein Antrag kann vor dem 31. Juli eines jeden Jahres bei der AFC eingereicht werden Blockierung der Datenübertragung an ausländische Steuerbehörden, sofern keine rechtsstaatlichen Garantien (wie z. B. Eigentumsgarantien) vorliegen. Darüber hinaus ist das Bundesgesetz über Schutz personenbezogener Daten ermöglicht es dem Kunden, sich aus triftigen Gründen der Übermittlung von Daten durch das Finanzinstitut zu widersetzen, indem er sich an die Zivilgerichtsbehörde (den Richter) wendet. (Alle Rechte vorbehalten)
Erscheinungszeitpunkt: 17.10.2023 20:18 Uhr
Letztes Update: 17.10.2023 20:46
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