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Angebliche Urheber von Anti-Erdogan-Banner vor Gericht

by Rafael Simon

Vier altlinke Aktivisten, die beschuldigt werden, bei einem Protest 2017 in Bern ein Transparent mit der Aufschrift „Töte Erdogan“ entrollt zu haben, sind seit Dienstag vor einem Berner Gericht erschienen. Ihnen wird öffentlicher Aufruf zu Verbrechen oder Gewalt vorgeworfen.

Während einer Kundgebung für Demokratie in der Türkei hissten die Teilnehmer das umstrittene Transparent. Diese autorisierte Demonstration, die Tausende von Menschen zusammenbrachte, war von kurdischen Verbänden, der PS und den Grünen sowie anderen Gruppen organisiert worden.

Das Transparent mit der Aufschrift „Töte Erdogan mit seinen eigenen Waffen“ wurde Berichten zufolge von einer Gruppe von etwa 150 Personen, die aus dem alternativen Kulturzentrum Reitschule gekommen waren, zur Kundgebung getragen. Auch der Kopf des türkischen Präsidenten war zu sehen, wie er eine Waffe auf ihn richtete.

Die Organisatoren distanzierten sich schnell von dieser Aktion und wurden nicht strafrechtlich verfolgt. Eine Bewegung namens „Berner Revolutionäre Jugendgruppe“ übernahm die Verantwortung für das Transparent. Die Türkei protestierte noch am selben Tag beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und forderte eine Untersuchung.

Widerspruch gegen Sanktionsverfügungen

Am Tag nach der Demonstration leitete die Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Untersuchung wegen des Verdachts auf kriminelle oder gewalttätige öffentliche Aufrufe ein. Dieses Verfahren führte nach Angaben der Angeklagten, die es angefochten haben, vor etwa einem Jahr zu vier Strafverfahren. Deshalb treten sie vor Gericht.

Der zweitägige Prozess findet in einem besonderen Klima statt, wobei die Angeklagten nach Angaben ihres Unterstützungskomitees ihre Absicht bekunden, ihm „einen politischen Inhalt“ zu geben. Die alternativen und autonomen Kreise in Bern unterstützen die Opposition in der Türkei und die kurdischen Bewegungen.

Testen Sie unter besonderen Bedingungen

Dieser Prozess vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland findet unter besonderen Bedingungen statt. Die Justiz hat ohne Begründung die Öffentlichkeit von der Anhörung ausgeschlossen. Die Journalisten können nur dann über den Prozess berichten, wenn sie vorher eine „Verpflichtungserklärung“ unterschreiben.

Die Medienvertreter verpflichten sich daher, die Namen der beteiligten Personen sowie irgendwelche Daten, die deren Identifizierung zulassen, wie etwa die berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführer, Zeugen oder Angeklagten, nicht preiszugeben. Tun sie dies, setzen sie sich dem Vorwurf aus, sich einer Entscheidung der Behörde nicht zu fügen.

Der Vorsitzende Richter sagte am Dienstagmorgen, dass die strengen Bedingungen für die Aussage gelockert werden könnten, solange die Zeugen zustimmen.

Vor Prozessbeginn versammelten sich rund fünfzig Unterstützer der Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude in Bern. Die Polizei sicherte das Gebäude und griff laut Video von Unterstützern ein, als ein Transparent mit der Aufschrift „Killer Erdogan“ gezeigt wurde.

/ATS

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