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Autobahnpiraten bleibt die Mindeststrafe mit Ausnahmen bei einem Jahr

by Svenja Teufel

La Nazionale mildert die Sorgen nicht. Ausnahmen für diejenigen, die keine Einträge im Verkehrsstrafregister haben oder aus „ehrenhaften“ Gründen dagegen verstoßen

Die Reform des Bundesstraßenverkehrsgesetzes steht zur Schlussabstimmung bereit. Der Nationalrat hat heute in Anlehnung an die Länder eine teilweise Wendung in Bezug auf die Strafandrohung bei den sogenannten „Schlägen und Schlägen“ gegeben, deren Strafen weiterhin abschreckend sein müssen und daher nicht wie bisher beschlossen übermässig versüßt werden dürfen die Kammern. .

Konkret stimmte das Parlament zu, die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis für Verbrechen der Straßenpiraterie beizubehalten. Das Gesetz erlaubt es dem Richter, eine geringere Strafe zu verhängen, wenn keine Vorstrafen wegen Verstößen gegen die Verkehrsregeln vorliegen oder wenn die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit aus „ehrenhaften“ Gründen begangen wurde, beispielsweise in dringenden Fällen (wie der Beförderung einer Frau bei Wehen ins Krankenhaus).

Zudem müssen Pirateriedelikte ähnlich wie heute für mindestens 24 Monate (und nicht nur 12 Monate wie bisher von den Kammern entschieden) mit Lizenzentzug geahndet werden. Die Mindestdauer des Widerrufs kann um höchstens 12 Monate verkürzt werden, wenn auch die Mindestfreiheitsstrafe herabgesetzt wurde (z. B. wenn der Betroffene zuvor keine schweren Verkehrsdelikte begangen hat).

Eine Reform mit positiven Aspekten

Die Kammern hatten sich zunächst für eine günstigere Lösung für Autofahrer ausgesprochen (zB Wegfall der Mindeststrafe von einem Jahr bei schweren Vergehen), stießen jedoch in einigen Kreisen auf Widerstand. Insbesondere der Verband der Opfer von Verkehrsunfällen, Roadcross, hatte mit der Volksabstimmung gedroht.

Bundesrat Albert Rösti, nach seiner Wahl im vergangenen Dezember erstmals als «Minister» in der Nationalmannschaft, zeigte sich im heutigen Gerichtssaal zufrieden mit dem erzielten Kompromiss und mit der Tatsache, dass Roadcross entschieden hat, die Volksabstimmung nicht anzusetzen hatte den Schuss korrigiert. Tatsächlich wird es durch die Neuformulierung dieser Gesetzesaspekte möglich sein, Piraterieverbrechen weiterhin mit der gebotenen Konsequenz zu bekämpfen und gleichzeitig das ursprüngliche Ziel der Revision des Straßenverkehrsgesetzes zu erreichen, nämlich zu erreichen Richtern einen größeren Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Strafe zu geben, erklärte Rösti.

Es wäre eine Schande, betonte er, in einer Gesetzesrevision Brei zu machen, die auch mehrere positive Aspekte enthält, die beispielsweise mit der Nutzung von Elektroautos und anderen technologischen Fortschritten verbunden sind, oder sogar für diejenigen, die in Rettungsdiensten arbeiten, und für diejenigen, die dies tun zum ersten Mal schwere Straftaten begehen.

Nachricht

Während der Beratungen, die im Frühjahr 2022 begannen, beschloss das Parlament, das Verbot von Autorennen auf Rundstrecken aufzuheben. Das Parlament ist der Ansicht, dass ein solches Verbot, das 1955 nach dem schweren Unfall in Le Mans (F) eingeführt wurde, bei dem mehr als 80 Menschen ums Leben kamen, nicht mehr relevant ist, da im Vergleich zu früher sowohl die Autos als auch die Sicherheit der Rennstrecken große Fortschritte gemacht haben Sowohl was die Sicherheit als auch den Verbrauch betrifft.

Die beiden Kammern des Parlaments stellten daraufhin fest, dass sie Jugendliche unter 16 Jahren nicht zwingen wollten, einen Helm zu tragen. Der Grund? Ein solches Verbot wäre schwer durchzusetzen, nicht nur für die direkt Beteiligten, sondern auch für die Polizei: Es ist unwahrscheinlich, dass ein Kind mit Ausweisen, die für die Registrierung einer möglichen Straftat unerlässlich sind, Fahrrad fährt.

autonomes Fahren

Das Parlament will künftig auch die Nutzung automatisierter Fahrzeuge zulassen. Nach Ansicht der Abgeordneten können ähnliche Mittel die Verkehrssicherheit erhöhen, den Verkehr glätten und die Umweltemissionen reduzieren, was neue Möglichkeiten für die Wirtschaft und die Verkehrsdienste eröffnet.

Der Bundesrat kann entscheiden, inwieweit die Fahrerinnen und Fahrer von ihren Pflichten entbunden werden und unter welchen Bedingungen autonome Fahrzeuge zugelassen werden können. Auch die Bundesstrassenverwaltung (ASTRA) wird ermächtigt, Versuche mit diesen Fahrzeugen zu bewilligen und zu finanzieren.

Auto und Umwelt

Das vom Parlament gebilligte Projekt sieht auch die Reduzierung der Treibhausgasemissionen vor: Dank Änderungen in der Länge und im Höchstgewicht der Fahrzeuge können neue ökologische Technologien gefördert werden.

Tatsächlich sind mit umweltfreundlichen Technologien ausgestattete Fahrzeuge oft länger oder schwerer als herkömmliche, beispielsweise aufgrund der Batterie oder der Aerodynamik der Fahrgastzelle.

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