Die Schweizerische Gewerkschaft (USS) lanciert eine Volksinitiative, um die Schweizerische Nationalbank (SNB) an der Finanzierung der AHV zu beteiligen. Sie sieht in dieser Lösung eine Alternative zu den regelmäßigen Angriffen des Parlaments auf die Renten.
Heute folgen die AHV-Renten nicht mehr dem Anstieg der Lebenshaltungskosten und die der 2. Säule (BVG) befinden sich im freien Fall. Die USS glaubt, dass eine Erhöhung wirklich notwendig ist. Deshalb verlangt er, dass die SNB bei ausserordentlichen Gewinnen einen Teil davon an die Versicherung abführt.
Das Geld sei da, sagte der Präsident der USS Pierre-Yves Maillard am Freitag während einer Versammlung außerordentlicher Delegierter. Der SNB-Fonds zur Anpassung künftiger Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone ist mit über 100 Milliarden Franken dotiert.
Eine Ausschüttung zugunsten der AHV ist auch deshalb gerechtfertigt, weil sich die Negativzinsen der SNB negativ auf die Vorsorge in der 2. Säule ausgewirkt haben. Von 2015 bis 2020 hat die Nationalbank dank ihnen 10,1 Milliarden Franken verdient. Bis Ende 2021 sollen es knapp 11 Milliarden sein.
Unabhängigkeit der SNB garantiert
Die von den Delegierten fast einstimmig angenommene Volksinitiative der USS fordert, dass im Falle von Gewinnen und Rücklagen für wichtige Ausschüttungen ein Teil dieses Gewinns an die AVS abzuführen ist. Der Text garantiert die währungspolitische Unabhängigkeit der Nationalbank.
Sie soll keineswegs die Regulierung von Ausschüttungen grundlegend überarbeiten, noch schränkt sie beispielsweise die SNB in ihren Anlagen ein, um eine bestimmte Rendite zu erzielen. Eine Gewinnausschüttung an die AVS erfolgt nur, wenn die Reserven der SNB besonders hoch sind.
Außerdem müssen alle negativen Zinserträge in einer Summe an den AVS-Fonds abgeführt werden. Der Text berührt weder die Angebotspolitik der SNB noch die Gewinnausschüttung an die Kantone. Aktuell erhalten die Kantone und der Bund 6 Milliarden Franken. Die Sammlung der Unterschriften ist für dieses Frühjahr geplant.
Finanzierung der Rente 13
Der SNB-Beitrag würde es ermöglichen, die 13. AHV-Rente zu finanzieren, die die Gewerkschaften einführen wollen. Seine Initiative für diese Zusatzrente war bereits erfolgreich. Die Gewerkschaften schätzen die mögliche Ausschüttung der SNB auf 8 bis 10 Milliarden Franken pro Jahr. Nach Abzug der 6 Milliarden für die Kantone und den Bund kämen für die AHV jährlich zwischen 2 und 4 Milliarden zusammen.
Dieses Manna würde jedoch nicht ausreichen, um den gesamten Bedarf der AVS im Jahr 2045 zu decken. Auch die USS rechnet mit einer Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge. Nach seinen Berechnungen würde eine Erhöhung um einen Prozentpunkt 3,6 Milliarden pro Jahr bringen. Regelmässige Zahlungen der SNB würden die Lohnausfälle mindern.
In der AVS21-Reform abgelehnt
Der Nationalrat hatte im Parlament eine Motion der SVP angenommen, die forderte, die Gewinne, die die SNB aus Negativzinsen erzielt, in die Versicherungsfinanzierung einzubeziehen. Der Vorschlag gelangte jedoch nicht von der Rampe zum Ständerat, der Befürchtungen um die Unabhängigkeit der Zentralbank äußerte.
Die im Dezember von den Kammern verabschiedete AHV21-Reform sieht eine Anhebung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre vor. Die Vergütung wird diese Erhöhung für neun Jahre begleiten. Die Linke will das nicht und hat das Referendum gestartet. Das Volk wird das letzte Wort haben.
Für Pierre-Yves Maillard liegt die Abhärtung in Sachen AVS bereits auf dem Tisch. In diesem Jahr wird die Initiative der Liberal-Radikalen Jugend debattiert, das Renteneintrittsalter zunächst auf 66 Jahre anzuheben, später verbunden mit der Entwicklung der Lebenserwartung.
„Heute befindet sich die AVS nicht in finanzieller Schieflage“, betonte der Waadtländer. Aber um die Gewinne zu steigern, braucht es glaubwürdige Finanzlösungen.
Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: ats

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