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Beihilfe zum Suizid in einer Anstalt: Das Walliser Gesetz ist verdeckt

by Juliane Meier

Der Walliser Grossrat hat am Donnerstagabend das Gesetz zur Sterbehilfe in einer Anstalt angenommen. Die Abgeordneten debattierten drei Stunden lang über dieses emotionale und heikle Thema. Das Volk wird das letzte Wort haben.

Das Plenum äußerte sich zu etwa sechzig Änderungsanträgen. Schließlich wurden die neun Artikel des Gesetzes über die Palliativpflege und die Aufsicht über die Ausübung der Sterbehilfe in Einrichtungen mit 83 gegen 40 Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Seit 2018 liegt das Thema auf dem Tisch der Walliser Legislative und die Fronten haben sich kaum verändert: Linke und PLR unterstützten den Text, PDC und Grüne nahmen ihn mit grosser Mehrheit an und die SVP lehnte ihn ab. Die Opposition der Abgeordneten des Oberwallis war geprägt von einer PDC, die den Text massiv ablehnte.

Ausnahmslos im Oberwallis

Die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten folgte den Positionen der Kommission für die zweite Lesung, die sich mit diesem Thema befasste, und lehnte die meisten Änderungsanträge ab. So lehnten sie zum Beispiel die von der UDC Wallis Romand und Haut-Valais durchgeführte ab, die den Absatz streichen wollte, der besagte, dass „jede Person das Recht hat, ihre persönliche Freiheit auszuüben, um ihr Leben in Würde zu beenden“.

Sie fegte auch einen weiteren Antrag der deutschsprachigen SVP weg, der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen im Oberwallis von der Suizidhilfe durch externe Hilfe befreien wollte. Laut Diego Schmid (UDC) wollen die meisten Institutionen im Oberwallis keine Suizidhilfe anbieten und es sei ein «regionaler Unterschied», den die sprachliche Mehrheit des Kantons «aus Solidarität» «verstehen» und unterstützen solle geschätzt.

„Ein geeigneter Ort“

Bei der Walliser Romand SVP, die den assistierten Suizid aus den sozialen Institutionen verbannen wollte, erinnerte Maud Theler (PS/GC) daran, dass die Menschen dort «oft keine andere Bleibe haben». Es wäre diskriminierend, ihnen den assistierten Suizid in ihrem Zuhause nicht zu gestatten, betonte er.

Der PLR gelang es jedoch, die Mehrheit des Plenums davon zu überzeugen, einen neuen Paragraphen in das Gesetz aufzunehmen, der festlegt, dass „innerhalb einer sozialen Einrichtung, die Bewohner mit schweren psychischen Erkrankungen oder schwerer geistiger Behinderung aufnimmt, Beihilfe zur Selbsttötung an einem Ort stattfinden kann anderen als Ihrem Wohnort (…)“. Es ist klar, dass die Institution einen „geeigneten Ort“ bereitstellen muss. Vor allem die Linke und ein Teil der Grünen bedauerten diese Wahl.

„Tolerieren Sie assistierten Suizid“

„Mit diesem Gesetz fordern wir die Institutionen nicht auf zu handeln, sondern den assistierten Suizid innerhalb ihrer Mauern zu tolerieren“, erinnert sich Julien Dubuis. Der Kommissionspräsident wies darauf hin, dass gemäss einer Studie des Instituts gfs-Zürich 57% der befragten Walliser (41% im Oberwallis) für die Sterbehilfe und 19% eher dafür sind, und zwar im Hinblick darauf Mit diesen Zahlen hofft er, dass die Walliser «offener als das Parlament» sein werden.

Der Leiter des Gesundheitsdepartements, Mathias Reynard, begrüsste ein Gesetz, das den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Institutionen in Angelegenheiten der Sterbehilfe festschreibt und die Politik der Palliativpflege präzisiert und stärkt. Er wies darauf hin, dass der Text den Menschen „so bald wie möglich, wahrscheinlich bis Ende des Jahres“ vorgelegt werden soll.

Derzeit ist die Sterbehilfe nicht in allen Einrichtungen und insbesondere in medizinisch-sozialen Einrichtungen (EMS) möglich. Den Direktoren und Gründungsräten der Institutionen steht es frei, dies anzunehmen oder nicht. Andererseits sind Personen, die einen Verein wie Exit à domicile nutzen möchten, dazu berechtigt. Das an diesem Donnerstag verabschiedete Gesetz macht dieser Ungleichheit ein Ende.

Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: ats

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