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Alle Unternehmen und juristischen Personen in der Schweiz, darunter auch Rechtsanwälte und Notare, müssen die wirtschaftlich Berechtigten durch Mitteilung an das künftige Bundestransparenzregister offenlegen, um Geldwäscherei oder Sanktionsumgehung noch weiter zu erschweren. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, der der Schweizer Regierung bis zum 29. November zur Vernehmlassung vorgelegt wird. Die geplanten Massnahmen entsprächen den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF), sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter.
Nach Ansicht des Ministers wird die Ausstattung, über die der Bund bereits zur Bekämpfung der Geldwäscherei verfügt, als gut eingeschätzt. Allerdings gebe es noch Lücken, „die wir durch die Anpassung an internationale Standards in diesem Bereich schließen wollen“. Dank größerer Transparenz könnten Strafbehörden schneller und effektiver erkennen, wer wirklich hinter einer rechtlichen Struktur steckt.
Das Verzeichnis der Direktoren und Aktionäre.
Das Projekt sieht vor, dass das Register, in das auch Personen eingetragen werden müssen, die in einem Treuhandverhältnis die Funktion eines Geschäftsführers oder Anteilseigners ausüben, vom Ministerium für Justiz und Polizei geführt wird. Für die Durchführung von Kontrollen und die Sanktionierung etwaiger Verstöße wird eine dem Finanzministerium angeschlossene Kontrollbehörde (die sich bereits auch mit dem Handelsregister befasst) zuständig sein. Die Aufzeichnung wird nicht öffentlich sein. Zugriff haben neben den zuständigen Behörden auch Finanzintermediäre, dem Geldwäschegesetz unterliegende Berater sowie Rechtsanwälte, die eine sorgfaltspflichtige Tätigkeit ausüben.
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